Würde der Staat NGOs fördern, ohne dass das eigene Spendenaufkommen angerechnet wird, so käme das einer fixen Ausschüttung, also einer Bezahlung, gleich. Für Aufgaben, die der Staat wahrnimmt und bezahlt, braucht aber weder er onch die Gesellschaft eine NGO, sondern dafür hat er Behörden.
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