Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Wer in Österreich Waren in Umlauf bringt, haftet für deren Qualität. Supermärkte in Österreich sind damit verpflichtet, waren, die das Mindest-Haltbarkeitsdatum überschritten haben, zu entsorgen und zwar so, dass sie sicherstellen, dass niemand unbefugt an die Waren kommt - alles andere wäre wieder in in Umlauf bringen. Arme Menschen sind auch nicht Menschen zweiter Klasse, denen man eventuell verdorbene Lebensmittel zuschanzt.

Quelle:

2.5

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