Selbstverständlich muss die neue Regelung ausreichend Schutz vor Missbrauch durch die Arbeitgeber vorsehen - ich setze hier auf den Menschenverstand aller Beteiligten. Die aktuelle Regelung, der zufolge die Geschäftsführer eine Strafe zu entrichten haben, sobald ein AN länger als 10 h arbeitet führt immer wieder zu unschönen Auseinandersetzungen infolge von "doppelten" Arbeitszeitaufzeichnungen, die auch zum Schaden der AN ausgehen können. (selbst erlebt)
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