irreführend, klare Faktenlage
Der erste Absatz unterstellt einen Rechtsanspruch und ist ebenso wie die Überschrift irreführend. Tatsächlich ist klar geregelt, dass Kinderbetreuungsgeld nur für ein Kind und nur für einen Elternteil zusteht. Das betrifft z.B. auch Frauen, die während des KBG-Bezugs des Vaters nicht in Elternteilzeit gehen dürfen.
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