Wahlanfechtung; Demokratie; Positives Recht; Naturrecht
der VfGH versteift sich in seinem Urteilsspruch auf das positive Recht - eben wegen seiner Berufung auf Formalfehler. Dabei gerät das Prinzip der Verhältnismäßigkeit abhanden. Demokratie beruft sich aber nicht bloß auf das positive Recht, sondern auf den Souverän. Ohne Anhaltspunkt auf Wahlmanipulation sollte das letzte Wort der Wähler haben und nicht irgendein Richter. Ansonsten ließe sich - frei nach einem totalitärem System - jede Wahl demokratische Wahl annullieren. Der VfGH macht sich mit seinem Urteil zum Spielball der politischen Kräfte und vergisst dabei das große Ganze zu beachten!
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