Bürgerrechte

Einspruch gegen das VfGH-Urteil zur Bundespräsidenten-Neuwahl am 2. Oktober

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verfassungsgerichtshof, Innenministerium
3.098 Unterstützende 3.059 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.098 Unterstützende 3.059 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Wahlanfechtung; Demokratie; Positives Recht; Naturrecht

der VfGH versteift sich in seinem Urteilsspruch auf das positive Recht - eben wegen seiner Berufung auf Formalfehler. Dabei gerät das Prinzip der Verhältnismäßigkeit abhanden. Demokratie beruft sich aber nicht bloß auf das positive Recht, sondern auf den Souverän. Ohne Anhaltspunkt auf Wahlmanipulation sollte das letzte Wort der Wähler haben und nicht irgendein Richter. Ansonsten ließe sich - frei nach einem totalitärem System - jede Wahl demokratische Wahl annullieren. Der VfGH macht sich mit seinem Urteil zum Spielball der politischen Kräfte und vergisst dabei das große Ganze zu beachten!

Quelle:

2.1

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Die Anfechtung der Wahl verunglimpft die Österreicherinnen und Österreicher, die als Wahlhelfer fungiert haben und verdächtigt sie, in manipulativer Absicht gehandelt zu haben. Diese Manipulation scheint man allerdings nicht wirklich als gegeben anzunehmen, da sonst auch der erste Wahlgang angefochten hätte werden müssen. Also nimmt man in Kauf, Österreich als Bananenrepublik dastehen zu lassen, nur um ein genehmes Resultat zu erzielen. Und es werden Gelder verschwendet, die wirklich besser eingesetzt werden könnten.

Quelle:

1.3

1 Gegenargument
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legitimes Wählervotum vs. Nichtigkeitsbeschwerde

es ist eigentlich ganz einfach: Artikel 1. (B-VG): "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." ... der VfGH darf nicht über dem Souverän stehen und diesen schon gar nicht aufgrund eines unverschuldeten Formalfehlers bevormunden. Die Begründung des Urteils seitens des VfGHs erweckt den Eindruck als wären demokratisch zustande gekommene Wahlen wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde für ungültig erklärt worden. Es gab bislang keinen anderen demokratischen Rechtsstaat, in der westlichen Hemisphäre, in dem ein oberster Gerichtshof ein derartiges Urteil gefällt hat.

Quelle:

1.0

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Die Wähler trifft keine Schuld - warum ist meine Stimme nichtig?

Die Wähler haben sich den gesetzlichen Vorgaben gemäß verhalten und ihre Stimme entweder in einem Wahllokal oder mittels Briefwahl abgegeben. Die Verwaltung unserer Republik verfügt über einen modern ausgestatteten und gegliederten Apparat zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen. Warum werden die Wähler bestraft, deren ordnungsgemäße Stimmabgabe für ungültig erklärt, wo doch festgestellte mögliche Fehler beim hoch bezahlten Beamtenapparat des Staates passiert sind? Soll doch der Verfassungs-gerichtshof die Verwaltung des Staates und seiner Organe rügen. Warum zählt meine Stimme nicht?

Quelle:

0.8

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Unschuldsvermutung

Die Wahl wurde aufgehoben, weil es zu Manipulationen gekommen sein KÖNNTE? Dann verlange ich eine Rückzahlung alles meiner Steuern seitdem ich arbeite, es KÖNNTE ja sein, daß ich zu viel Steuern gezahlt habe. Nachkontrollen? Rechnerische Beweise? WOZU??? Auch im Strafrecht darf niemand verurteilt werden, nur weil er eine Tat begangen haben KÖNNTE. speziell wenn gar nicht erwiesen ist, daß es diese Tat überhaupt gab!

Quelle:

0.0

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Meines Erachtens macht die Auslegung des VfGH jedenfalls Sinn. Die Manipulation einer Person, die alleine mit Wahlkarten hantiert wird praktisch nie nachweisbar sein. Somit ist die Aufhebung wegen Verletzung dieser Regeln im konkreten Fall (auch wenn es keine Manipulationen gab), sinnvoll und richtig.

Quelle:

3.6

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2. aufhebungsgrund

mir scheint, da wird vergessen daß der vfgh gemeint hat, er hätte auch NUR wegen der sache mit der vorzeitigen weitergabe von teilergebnissen schon die wahl aufgehoben. ich halte dieses argument zwar für unsinnig, denn da wird unterstellt daß "das wahlvolk" aus schwachsinnigen besteht, die ihr wahlverhalten davon abhängig machen, was an zwischenstand bekannt wird, aber dennoch...

Quelle:

3.0

3 Gegenargumente
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Petition darf nicht zum Fernbleiben bei der Wahl verleiten!

Die Petition ist inhaltlich zwar richtig, jedoch sinnlos, weil nichts über ein VfGH-Urteil geht. Sie könnte auch schädlich sein: Leute (v.a. aus dem grünen Spektrum, weil die anderen freuen sich eh über die Wiederholung) könnten die Petition unterschreiben und dann "folgerichtig" der Wahl fernbleiben - und so Hofer nützen. Wichtig daher: Jedenfalls NOCHMALS HINGEHEN! (Egal, ob man hier unterschreibt oder nicht)

Quelle:

3.0

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