Region: Schweiz
Familie

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten in der Schweiz

Petition richtet sich an
Bundesversammlung
1.258 Unterstützende

Sammlung beendet

1.258 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Wir fordern einen gestaffelten Mutterschutz in der Schweiz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten. Dies bedeutet, dass jeder Frau nach einer Fehlgeburt ein (freiwilliger) Mutterschaftsurlaub zustehen würde, der sich mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer verlängert, bis mit den 23 Wochen die 14 Wochen regulärer Mutterschutz erreicht sind.

Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz besagt, dass Mütter in der Schweiz einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen beziehen können. Um diesen Urlaub zu beziehen, muss entweder das Kind lebensfähig geboren werden oder die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen (23 0/7) gedauert haben (Rechtliche Grundlage siehe Erwerbsersatzverordnung EOV Art. 23).

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Babys, die vor der 23. Schwangerschaftswoche tot geboren werden, keinen Mutterschutz auslösen. Nach heutiger Gesetzgebung muss eine Frau, die nach einer Fehlgeburt mit einer zu kurzen Schwangerschaftsdauer eine Pause braucht, krankgeschrieben werden. Dies erfolgt nach Ermessen des Arztes, also nicht automatisch, und kann sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Dass eine Fehlgeburt schwerwiegende psychische Auswirkungen haben kann, wird noch nicht genügend bedacht. Der Verlust eines Kindes muss verarbeitet werden können, führt aber in diesem Kontext – da das fehlgeborene Kind im rechtlichen Sinne nicht als Mensch gilt – auch nicht zu Trauerurlaub. Ausserdem müsste auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Körper der Frau Zeit braucht, um sich von der Schwangerschaft zurückzubilden.

Begründung

Fehlgeburten kommen leider sehr häufig vor: Gemäss Franziska Maurer gehen Fachpersonen davon aus, dass jede vierte bis jede zweite Schwangerschaft als Fehlgeburt endet und somit pro Jahr ungefähr 20’000 Familien in der Schweiz betroffen sind (Quelle: Fehlgeburt – eine kleine Geburt S. 19).

Hätten Frauen auch bei Fehlgeburten Anrecht auf einen der Schwangerschaft angepassten Mutterschaftsurlaub, würde dies die Trauerverarbeitung und die Rückbildung unterstützen. Die Tatsache, dass eine Schwangerschaft rechtlich nicht mehr nicht mehr als Krankheit (Krankschreibung), sondern als Mutterschaft (Mutterschaftsurlaub deklariert werden würde, würde Akzeptanz schaffen, die Frauen psychisch stützen und ihren Trauerprozess begünstigen.

In der Zeit des Mutterschaftsurlaubes könnten die Familien zurück in den Alltag finden. Zusätzlich könnten Bestattungen und Arztbesuche etc. ohne zeitlichen Druck stattfinden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Janina Müller aus Langenthal
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Neuigkeiten

  • Liebe Mitunterzeichnende

    Heute, am 16.02.2024, habe ich den Bestätigungsbrief der Parlamentsdienste für den Empfang der Petition erhalten.

    Die Petition trägt die Nummer 24.2003 und wird von den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des National- und Ständerates beraten werden.

    Die Petition ist auf der Website des Parlaments unter folgendem Link zu finden: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20242003
    Wer sich dafür interessiert, kann das Geschäft dort per Mail abonnieren und wird so direkt über Neuigkeiten informiert.

    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung der Petition für gestaffelten Mutterschutz!

  • Die Petition für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten in der Schweiz wurde am 9.2.2024 per Mail an die Parlamentsdienste eingereicht.

    Herzlichen Dank an dieser Stelle allen Mitunterzeichnenden!

  • Liebe Unterstützende der Petition

    Wir sind nun etwa in der Hälfte der Unterschriftensammlungszeit angekommen.

    Wir haben bereits viele Unterschriften gesammelt, jedoch vorrangig in der Deutschschweiz.
    Damit auch in der Romandie und im Tessin unterschrieben werden kann, suche ich Personen, die den Petitionstext diese oder nächste Woche auf Französisch und Italienisch übersetzen könnten. Dazu gibt es ein entsprechendes Feld unterhalb der Petition, das angeklickt werden kann. Danach erscheint ein Feld, in dem der übersetzte Text eingegeben werden kann. Ich bin froh, wenn bei den Übersetzungen die Gesetzestexte direkt in der jeweiligen Sprache zitiert werden.

    Weiter möchte ich auf die Möglichkeit aufmerksam machen, den Unterschriftenbogen herunterzuladen... weiter

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