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Petizione indirizzata a: Kantonsrat Zürich
Der Kinderabzug soll dem Elternteil zustehen, der die Kinder überwiegend betreut und finanziell für sie aufkommt. Die heutige automatische 50/50-Aufteilung bei gemeinsamem Sorgerecht ist ungerecht, wenn ein Elternteil weder Unterhalt bezahlt noch Betreuungsarbeit leistet.
Motivazioni:
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Obwohl meine Kinder ausschliesslich bei mir leben und ich allein für ihre Betreuung und ihren Unterhalt aufkomme, kann ich die Kinderabzüge bei den Steuern nur zur Hälfte geltend machen. Der Grund dafür ist, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben und der Vater aufgrund seiner gesundheitlichen Situation sowie seines geringen Einkommens weder Unterhalt bezahlen noch Betreuungsaufgaben übernehmen kann.
Trotz dieser Tatsache wird der Kinderabzug heute automatisch je zur Hälfte auf beide Elternteile verteilt. Dadurch werde ich gegenüber anderen Alleinerziehenden benachteiligt, obwohl ich die gesamte Verantwortung für die Kinder trage. Es kann nicht gerecht sein, dass jener Elternteil steuerlich schlechter gestellt wird, der die Kinder alleine versorgt, betreut und finanziert, während die steuerliche Entlastung unabhängig von der tatsächlichen Verantwortung aufgeteilt wird.
Diese Regelung führt nicht nur zu einer höheren Steuerbelastung. Sie wirkt sich auch auf weitere einkommensabhängige Leistungen aus, beispielsweise auf die Höhe der Prämienverbilligung oder die Tarife für Hort-, Betreuungs- und Ferienangebote. Für den Elternteil, der die Kinder allein betreut und finanziert, summieren sich dadurch die finanziellen Nachteile.
Ich setze mich deshalb dafür ein, dass der Kanton Zürich die tatsächliche Betreuungs- und Kostenverantwortung bei der Gewährung des Kinderabzugs berücksichtigt. Andere Kantone, beispielsweise der Kanton Thurgau, beziehen die Obhut der Kinder bereits in die Beurteilung ein und orientieren sich stärker an den tatsächlichen Verhältnissen.
Eine solche Anpassung würde keinen zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen, da die Information über die Obhut der Kinder bereits heute im Zusammenhang mit dem Elterntarif erhoben wird.
Kinderabzüge sollen die tatsächliche Betreuungs- und Kostenverantwortung widerspiegeln. Elternteile, die ihre Kinder alleine betreuen und finanzieren, dürfen gegenüber anderen Alleinerziehenden oder Eltern mit alternierender Betreuung nicht benachteiligt werden.
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Dati della petizione
Petizione avviata:
01/10/2026
La raccolta termina:
31/03/2027
Regione:
Canton Zurigo
Categorie:
Tasse
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