Viele Personen mit einer AHV- oder IV-Rente sind aufgrund deren Tiefe auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um nicht Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle und das Einreichen zahlreicher Formulare und Dokumente legt die Hürde sehr hoch. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Betroffene kognitiv nicht in der Lage sind, das komplizierte System der Ausgleichskasse zu verstehen. Wir fordern deshalb, dass die Bürokratie zur Anmeldung zu Ergänzungsleistung einerseits vereinfacht und andererseits beschleunigt wird. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr nicht tragbar sind und Betroffene vor grosse finanzielle Probleme stellen können.
Reason
Als IV-Rentnerin seit jungen Jahren ist für mich das System kompliziert und schwer durchschaubar. Ich hatte das Glück, Hilfe beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare zu erhalten. Meiner Meinung nach sollte, aber keine Leistung des Kantons so undurchschaubar sein, dass man sich nicht eigenständig darum kümmern kann. Zudem sind die langen Wartezeiten eine Zumutung und das Rad der Bürokratie dreht sich nur sehr langsam. Für mich wäre es wichtig, den Anmeldeprozess online durchzuführen (dies ist nicht nur aus umwelttechnischer Sicht aufgrund von Papierverschwendung sinnvoll), sondern um ihn effizienter zu gestalten.
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Forch
Selber betroffen bin und es einfacher möchte haben
Ermatingen
Zu viel Bürokratie, zu viele Fragen die man beantworten muss
Bern
Damit die Betroffenen leichte Abwicklungsprozedure erhalten und vor allem schnellere Bearbeitung.
Au ZH
die hürdensind für ältere oder kranke Menschen heut zu Tage einfach zu hoch. Auch weil alles über Computer läuft. Altersdikriminierung nenne ich das. Es sollte Büro zur Unterstützung geschaffen werden. Altive Hilfe
Solothurn
Menschen die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, leben in finanziell knappen Verhältnissen (sonst hätten sie keinen Anspruch auf EL). Dass die Bearbeitung von Leistungsanträgen regelmässig bis zu 6 Monaten oder länger dauert, ist absolut unzumutbar. Im Gesetz gehört klar geregelt, in welcher (für beide Seiten angemessenen) Zeitspanne die zuständigen Ausgleichskassen/Anstalten einen vollständigen Leistungsantrag bearbeiten und beurteilen müssen.