Petition richtet sich an:
Regierungsrat des Kantons Schwyz
§ 11 Besteuerung der Sonderkategorien
b) 50 % für Motorräder und Kleinmotorfahrzeuge mit Elektro-, Gas-, Hybrid oder anderem Alternativantrieb;
(zusätzlicher Gesetzestext) 50 % für Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb
Begründung
Bis auf die Kantone AG, AI, SH und SZ kennen mittlerweile alle Schweizer Kantone eine Form der Unterstützung für voll elektrische, emissionsfreie Fahrzeuge. Aufgrund Einfachheit und Zukunftstauglichkeit werden nur Motorfahrzeuge welche einen vollständigen elektronischen Antrieben besitzen berücksichtigt. Ein ähnliches Postulat mit ausführlichen Forderungen wurde im Juni 2015 vom Regierungsrat abgelehnt.