Region: Schweiz
Bürgerrechte

Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz

Petition richtet sich an
Bundesversammlung und die Wähler als oberste Instanz
153 Unterstützende

Sammlung beendet

153 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

29.11.2023, 16:36

Die Petition wurde am 23. November an Frau Dieu, Gerichtskommission (GK) überreicht. Am nächsten Tag schrieb ich folgendes E-Mail an die GK.

Ich bin der Überzeugung, dass die Petition "Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz" mit dem Begleitschreiben und bei schönem Wetter, durch 3 liebende Väter mit ungetrübtem Geist, vor den Augen von mindestens 4 Polizisten und mehreren fest installierten Überwachungskameras, in die besten Hände gelegt wurde.

Dass die Spieler auf Ihren Feldern der Schweiz tatsächlich Schachmatt sind und dass es sich nicht um ein Remis oder partie nulle handelt, habe ich bereits mündlich, laut und deutlich, gestern um ca. 15.00 Uhr ausgedrückt. Hier möchte ich dies nochmals schriftlich festhalten und die letzten groben Züge aufzeigen, um zu verdeutlichen, dass kein Ausweg mehr für sie besteht. Die Spieler haben Regeln ignoriert und sich damit selber disqualifiziert. Selbst wenn man behaupten würde, sie hätten das Spiel gar nicht angetreten und schon gar nicht spielen wollen, handelte es sich hierbei nicht um ein Forfait. Als bescheidener eidgenössisch diplomierter kaufmännischer Angestellter bespreche ich gerne ihre verwaltungstechnischen Probleme.

Wenn sie das Gesetz richtig gelesen hätten, dann hätten sie bemerkt, dass ihre astronomischen Löhne für etwas bezahlt werden, nämlich, damit sie ihre Arbeit erledigen, für welche sie von der Öffentlichkeit beauftragt wurden. Anbei erhalten Sie einen Beweis, dass sich die RichterInnen beim Bundesstrafgericht geweigert haben, sämtlichen Zeugen und Opfern das rechtliche Gehör zu gewähren. Vor dem unleserlich gekritzelten Namen auf Seite 5 werden lediglich die im StGB aufgelisteten Artikel erwähnt, aber es wird auf keinen Sachverhalt eingegangen, der in der Beschwerde beschrieben wurde. Die vorhergehenden Züge haben diese Spieler also verschlafen. Nun behaupten diese, es gäbe keine weiteren Rechtsmittel und wollen CHF 200.- zusätzlich kassieren.

Nochmals, laut und deutlich, vor Gott dem Allmächtigen, sie sind schachmatt und diese Information ist digital festgehalten im ganzen Äther, breitet sich weiter aus und kann nicht mehr gelöscht werden, mögen ihre Geister noch so dunkel sein - sie sind verloren und müssen den vorgeschriebenen Weg nehmen, durch dieselbe Gasse, wie jede/-r andere auch, der/-m seine Schuld bewusst gemacht wird. Sie haben nur vorgegeben, sich für die Institution des Schutzes und der Gerechtigkeit einzusetzen, dann aber genau das Gegenteil gemacht.

Um meine kaufmännische Beratung (kostenträchtiges Consulting für die Schweizer und Mitspieler) hier abzukürzen: versuchen Sie Empathie zu empfinden für die Toten, unsere Vorfahren und lebenden Mitmenschen, denen alles enteignet wurde, denen eine Familie und die Gesundheit entzogen wurde und in Folter leben müssen, wegen ihrer Schuld, ihrer Entführung und Körperverletzung.

Ihre RichterInnen sind falsch gepolt und nicht unabhänig. Wer nicht weiss, was er oder sie tut, sollte kein öffentliches Amt besetzen. Wer absichtlich falsch läuft, muss zur Ordnung gerufen werden. Hier finden Sie die Sachlage: www.lagerraum13.com/blog/tags/Strafantrag

Ersetzen Sie die Beschuldigten mit Computern - da wissen wir, wie und was sie tun.

Jeder Mensch braucht Zugang zum Recht, zur Familie und zur Liebe.

Freundliche Grüsse

Gabriel Morales Abellán
Postfach 233
CH-4528 Zuchwil

+41 (0)76 545 21 85


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