Region: Volketswil

Lebensqualität im Quartier schützen – Nutzung der Quartieranlagen in Volketswil optimieren

Petition richtet sich an:
Gemeindeversammlung

52 Unterschriften

10 %
500 für Sammelziel

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500 für Sammelziel
  1. Gestartet 15.08.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

07.09.2026, 04:24

In Absprache mit dem Dorfverein Gutenswil wurde auf dem Antrag an die Gemeinde Volketswil (Gemeindeversammlung vom 1.12.2026) die Quartieranlage Gutenswil entfernt. Die Anpassung hat im Block "Beschreiben sie ihre Forderung" stattgefunden.


Neuer Petitionstext:

Die aktuelle Vergabepraxis führt zu einer massiven und unzumutbaren Belästigung der direkten Nachbarschaft durch Lärm, Verkehr und Nachtruhestörungen.
Wir fordern eine spürbare Reduktion dieser Belastungen und den Schutz unserer Lebensqualität im Wohnquartier durch klare, restriktive Nutzungsregeln für die Mieter, ohne dabei das wertvolle lokale Vereinsleben einzuschränken.

Die minimalen Forderungen zu Handen der Liegenschaftenabteilung im Detail:

  1. Nachtruhe: Die maximale Nutzungsdauer für alle Vermietungen an allen Tagen wird verbindlich auf 22:00 Uhr (inklusive Reinigung und Verlassen der Anlage) festgesetzt.
  2. Begrenzung der Event-Dichte: Pro Wochenende (Freitag bis Sonntag) darf maximal eine Vergabe pro Anlage stattfinden, um den Anwohnern verlässliche Erholungsphasen zu garantieren.
  3. Schutz vor Partytourismus: Vermietungen an auswärtige (nicht in Volketswil wohnhafte) Personen werden auf maximal 10 Vergaben pro Kalenderjahr und Anlage kontingentiert.

Du unterschreibst nicht gegen Feste oder Vereine, du unterschreibst für faire Regeln, Rücksichtnahme und eine Quartiernutzung, die für alle tragbar bleibt.

Für ein lebenswertes Volketswil und gesunde Wohnquartiere – unterstütze die Petition mit Deiner Unterschrift.

Antrag zur Gemeindeversammlung 1. Dezember 2026
Der zuständige Gemeinderat der Gemeinde Volketswil wird beauftragt, die Benutzer- und Hausordnung gemeindeeigenen Quartieranlagen, darunter die Anlagen "Chappeli", "Steibrugg" und "Kindhausen" gültig ab 1. August 2026, "Gutenswil" gültig ab Schuljahr 2012/203 (Schulverwaltung)2026 sowie die Hausordnung des Gemeinschaftszentrum "In der Au" vom 17. Dezember 2024 so anzupassen, dass die Lärm-, Verkehrs- und Nachtruhestörungen für die Anwohnerschaft massiv und nachhaltig reduziert werden. (Stand des Informationsdatum der genannten Publikationen, 12.08.2026 - www.volketswil.ch)


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52


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