11/10/2025, 01:21
Die Volksstimme berichtete am 7. November über die Not von Familien mit beeinträchtigten Kindern bei der Suche nach ausserschulischer Betreuung und Entlastungsangeboten.
Anstatt Lösungen aufzuzeigen, distanziert sich die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) von jeder Verantwortung. In der Zeitung lässt sie sich wie folgt zitieren:
«Einen Anspruch auf Zugang zu und Aufnahme in ein familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot gibt es auch für Regelschülerinnen und Regelschüler nicht», so Romanens. «Dies für Sonderschülerinnen und Sonderschüler einzuführen, würde gegen das Gebot der Rechtsgleichheit verstossen.»
Mit dieser Aussage schafft der Kanton Baselland eigene Realitäten – und setzt einen fragwürdigen neuen Massstab in der Behindertenhilfe.
Gemäss dem Familienbericht 2020 (mit Daten aus 2018/19) subventionieren rund 70 % der Baselbieter Gemeinden familien- und schulergänzende Betreuung. Der Anteil dürfte seither weiter gestiegen sein. Die Aussage von Noch-Regierungsrätin Monica Gschwind bzw. ihrer Mediensprecherin bewegt sich damit klar im Bereich der „alternativen Fakten“.
Zudem entbehrt die Behauptung, beeinträchtigte Kinder dürften aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht anders behandelt werden als nicht-beeinträchtigte, jeder rechtlichen Grundlage. Würde man dieses Verständnis konsequent anwenden, dann gute Nacht – das wären die Folgen:
- Abschaffung der Gebärdensprache im Fernsehen oder von Piepstönen an Ampeln – schliesslich bekommen Hörende auch keine „Sonderunterstützung“.
- Entfernung der Führungsstreifen am Boden für Sehbeeinträchtigte – Sehende finden den Weg ja auch selbst.
- Schliessung der Altersheime – schliesslich gibt es keine Heime für junge, gesunde Menschen.
- Abbau der Rollstuhllifte – Gehende müssen schliesslich auch Treppen steigen.
Liebe BKSD, ist das wirklich euer Ernst?
Rechtsgleichheit bedeutet gleiche Chancen – nicht gleiche Hürden. Familien mit beeinträchtigten Kindern verdienen Entlastung, keine Paragraphenakrobatik.