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Recht auf Schutz und Gesundheit

Ich möchte hier auch an dass StGB Art. 125 und Art 127 erwähnen. Die Schüler stehen während der Schulzeit, d.h. auch während der Prüfungen unter der Obhut der Schule. Somit können verantwortliche bis zu 5 Jahre haft erleiden, wegen Gefährdung des Lebens und der Gesundheit durch Aussetzung (Art. 127 StGB) Dies wird besonders interessant, wenn Diabetiker oder andere gefährdete Gruppen unter den Schülern krank werden.

Quelle: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

4.6

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