Bestehendes Gesetz konsequent umsetzen!
Vieles von dem was die Petition fordert ist heute schon geltendes Recht. Siehe Art. 24 Abs. 3 TschG. Die Strafanzeige nach wird oft nicht gemacht. Hier kämen eigentlich die Tierschutzvereine zum Zug, welche dem VetA auf die Finger schauen könnten. Das wird aber nicht konsequent getan, lieber freundet man sich mit dem Kantonstierarzt an. Das Problem besteht also nicht in der Rechtslage, sondern in der Umsetzung und der Kontrolle.
извор: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de#art_24