Eine IV-Rente ist mit der alleinigen Diagnose ME/CFS noch nicht möglich. Nur durch sogenannte durch die IV anerkannte Begleit-, Folge- bzw. Trigger-Krankheiten bestehen Chancen für eine Rente. Somit kann man medizinisch seit langer Zeit zu 100% krankgeschrieben sein und nach Ausschöpfung der Krankentaggeldversicherung ist man dann auf Soziahilfeunterstützung angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Die Anerkennung ME/CFS durch die Invalidenversicherung ist seit längerem überfällig. Die Kriterien für ME/CFS bestehen schon lange und es existieren vermehrt auch Bio-Marker für die Diagnose.
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