Region: Schweiz

Gegen das Feuerwerkverbot – Deine Stimme zählt!

Petition richtet sich an
Parlament

3.236 Unterschriften

Sammlung beendet

3.236 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Der Vorschlag von ProFeuerwerk scheint mir vernünftig. Der Lärm wäre dann auf zwei Abende beschränkt. Damit kann man umgehen, wenn man das nicht mag. Auch für Tierhalter ist das planbar. Ein grosses Ärgernis war Knallerei ohne dass man damit rechnen musste. Das Problem wäre mit dem vernünftigen ProFeuerwerk Vorschlag gelöst.

4.2

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Gegenstimme

Befürworter der Feuerwerksinitiative übertreiben bewusst, wenn sie von bis zu 30 Abenden mit Raketen pro Jahr sprechen. Diese Angaben entsprechen nicht der Realität, dienen aber als Grundlage für ein faktisches Verbot. Damit würde eine ganze Branche mit Herstellern, Händlern und Arbeitsplätzen verschwinden. Noch schwerer wiegt der Verlust einer Tradition, die seit Generationen zu Festen gehört und ein Teil unserer Kultur ist.

Quelle: Wirtschaft

3.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Die Initiative will kein Ende des Feuerwerks, sondern kontrollierte, gemeinschaftliche Anlässe, die die Feier für alle sicherer und angenehmer machen – ohne unnötigen Lärm, Müll und unnötige Tierquälerei. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Traditionen ist der wahre Weg der Eidgenossen. Wir können unsere Feste feiern, ohne Mensch, Tier und Umwelt zu schädigen. Das ist kein Verbot, sondern eine Verbesserung.

Quelle: Luna Büsser

2.5

2 Antworten

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Die Gegner sprechen von Tradition und Freiheit. Doch Feuerwerk ist keine Schweizer Tradition, sondern ein Trend der letzten Jahrzehnte. Unsere echten Bräuche sind Feste, Zusammenhalt und gemeinsames Feiern – nicht Lärm, Feinstaub und Gefahr. Ein Verbot schützt Mensch, Tier und Umwelt. Freiheit bedeutet, feiern zu können, ohne andere massiv zu belasten – dafür braucht es klare Regeln.

Quelle: Emma Walter

2.0

1 Antwort

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Art. 33, Petitionsrecht

Petitionen richten sich gemäss Bundesverfassung an Behörden. Petitionen zu Initiativen, die in der parlamentarischen Beratung sind oder über die abgestimmt wird, sind dazu nicht das geeignete Instrument.

Quelle: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.0

1 Antwort

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