Steuerbefreiung für Investitionen in Kryptowährungen für 2018-2020, Umsetzung Ende Mai 2018

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzler, Regierung

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundeskanzler, Regierung

Kryptowährungen gelten, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden, für den Gesetzgeber entweder als sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter im Falle einer zinstragenden Veranlagung (iSd § 27 Abs. 3 EStG). Realisierte Wertänderungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5%. Oder sie gelten als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG und werden dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wir fordern von der Regierung für den zweiten Fall eine Steuerbefreiung von § 31 EStG für Kryptowährungen.

Begründung

Der Markt für Kryptowährungen ist in den letzten Monaten stetig gewachsen und ist weiterhin im Wachsen. Dass Kryptowährungen in Zukunft eine wichtige Rolle spielen werden, ist nicht mehr fraglich, es ist allerdings fraglich wie lange Spekulationen auf dem Kryptowährungsmarkt gewinnbringend sind, denn wenn der Markt sein normales Handelsvolumen erreicht, werden die Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt sein. Und genau diesen Markt könnten die ÖsterreicherInnen noch für sich nutzen, denn solange dieser international dominiert wird, bekommen ÖsterreicherInnen kein Stück vom Kuchen.

Zudem ist der Kryptowährungsmarkt ein Markt, in dem Familien mit niedrigem Einkommen noch die Möglichkeit haben, ihr Budget mit niedriger Investition deutlich aufzubessern. Aus heutiger Sicht wäre es eine vertane Möglichkeit, wenn man mit kleinen Beträgen nicht spekuliert, zumindest für einen geringen Teil seines Einkommens, den man bereit wäre schlimmstenfalls völlig entwertet zu sehen. Denn für den besseren Fall sind mehrfache Wertsteigerungen möglich. Diesen Spekulationen ist allerdings abträglich, dass man eine Kryptowährung mindestens ein Jahr behalten muss, um eine hohe Besteuerung zu vermeiden, denn dadurch wird das Risiko eines Verlustes vielfach gesteigert.

Durch eine erhöhte Teilnahme der österreichischen Haushalte am Kryptowährungsmarkt in den kommenden drei Jahren, könnte der Wohlstand Österreichs im internationalen Vergleich gesteigert werden. Dabei würde dem Gesetzgeber der Entfall der Steuereinnahmen nach § 31 EStG durch folgende höhere Umsatzsteuereinnahmen und einer höheren Investitionsrate kompensiert werden.

Daher fordern wir von der österreichischen Bundesregierung eine Steuerbefreiung für Investitionen / Spekulationen in Kryptowährungen (§ 31 EStG), die innerhalb eines Jahres veräußert werden, für die Jahre 2018-2020 und eine Umsetzung im § 31 EStG bis Ende Mai 2018, da es dabei auf eine rasche Reaktion des Gesetzgebers ankommt!!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.12.2017
Sammlung endet: 25.01.2018
Region: Österreich
Kategorie: Steuern

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