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Lūgums ir adresēts: Österreichisches Parlament
Das Waffengesetz 1996 – WaffG soll dahingehend verschärft werden, dass
- Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) in Zukunft unter die Bestimmungen der derzeitigen Kategorie A fallen, und
- der Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C insofern neu geregelt wird, dass er den derzeitigen Bestimmungen für Kategorie B angeglichen wird.
Pamatojums
Das Attentat von Graz am 10.06.2025 hat schmerzlich gezeigt, dass der legale Zugang zu Waffen in Österreich viel zu leicht möglich ist. Derzeit gibt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit/BMI ca. 1,5 Mio Schusswaffen im Privatbesitz in Österreich; laut dem Small Arms Survey ist Österreich damit weltweit an 13. Stelle, was die Bewaffnung der Zivilbevölkerung betrifft. Die strengere Regelung von Erwerb, Besetz, Verwahrung und Führen von Waffen kann helfen, solche Tragödien in Zukunft möglichst zu vermeiden. Serbien und Großbritannien haben nach Amokläufen beispielsweise ihre Waffengesetze verschärft und damit die Anzahl der Waffenhalter:innen in der Bevölkerung stark reduziert.
Debates
Ich unterstütze das, weil es eine sinnvolle Sache ist und wir auch etwas erreichen wollen. Ich hoffe, Ihr schafft das und könnt uns auch Helfen, die Delta Waldeck Frankenberg GmbH zu erhalten. Es sollen wichtige Arbeitsplätze im sozialen Bereich vernichtet werden. Hoffe auch auf Eure Unterschriften. Ich verbreite auch gerne Eure Petition. Vielen Dank Hier der Link: openpetition.de/!hqbgx
Kategorie A entspricht Kriegsmaterial, daher für alle Zivilisten, auch Jäger, Sportschützen, etz. verboten. Dadurch werden nur mehr die Kriminelle illegale Waffen besitzen. Sehr kurzsichtig gedacht.