Tierschutz

Tierschutz! Tiere haben ein Recht auf tierschutzrechtliche Behandlung.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
190 Unterstützende 163 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

190 Unterstützende 163 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Tiere sind Lebewesen. Sie dürfen daher rechtlich nicht mit einer Sache gleichgestellt werden.

Ein Tier als denkendes und fühlendes Lebewesen muss in unserem Rechtssystem einen Platz zwischen Mensch und Sache zugeordnet werden. Strafgesetzbuch und sonstige Rechtsansprüche müssen darauf abgestimmt werden.

Begründung

Tiere haben ein Recht darauf, tierrechtskonform behandelt zu werden. Dazu ist es erforderlich, in unserem Rechtssystem, ähnlich dem 3. Geschlecht, eine Linie zwischen Mensch und Sache einzuführen. Ein Tier sollte zwar in unserer Rechtsordnung dem Menschen untergeordnet sein, aber eine höhere Wertigkeit als eine Sache erhalten.

Tiere sind Lebewesen, die den Schmerz so wie du und ich fühlen, denken und empfinden. Daher dürfen sie einer Sache keinesfalls rechtlich gleichgestellt werden. Also eine Zwischenschiene zwischen Mensch und Sache, die es dann auch im Strafrecht ermöglich, bei strafbaren Handlungen gegen Tiere einen entsprechende Strafe zu verhängen. Es muss einen Unterschied machen, ob ich einen Autoreifen absichtlich aufsteche, oder einem Pferd die aus Jux und Tollerei Hinterläufe zertrümmere.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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