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Labklājība

Stoppen Sie die Ungleichbehandlung verschiedener Behinderungen!

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Bundesregierung und Sozialministerium
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Im Bundesbehindertengesetz sowie in der vom Sozialministerium veröffentlichten Richtlinie werden die Förderungen für Blindenführhunde nicht mit jenen bei Assistenzhunden für andere (physische oder psychische) Behinderungen gleich gestellt. Das wollten wir ändern!

Pamatojums

Stellen Sie sich Folgendes vor: Ein kleines Kind liegt nachts in seinem Bett und bekommt Besuch von einem Verwandten. Sie ahnen wahrscheinlich, worauf es hinaus läuft. Der Verwandte hat nichts Gutes im Schilde. Noch Jahrzehnte später ist der – inzwischen – Erwachsene von diesen Erlebnissen schwer beeinträchtigt. So schwer, dass er die Wohnung zum Teil nicht verlassen kann. Für dieses Problem gäbe es eine Lösung. Assistenzhunde haben erwiesener Maßen nicht nur generell einen positiven Einfluss auf das Leben traumatisierter Menschen (und nicht nur auf diese), sondern können ihnen helfen, einfachste Tätigkeiten wieder selbst und alleine auszuüben. Ein Assistenzhund für posttraumatische Belastungsstörungen hilft nicht nur bereits allein durch seine Anwesenheit, sondern blockt beispielsweise in der Öffentlichkeit Menschen ab, indem er sich zwischen diese und „seinen“ Menschen legt, er weckt „seinen“ Menschen bei Alpträumen und verhindert Panikattacken, weil er diese schon zu einem Zeitpunkt riechen kann, zu dem der Mensch noch darauf reagieren und sie verhindern kann. Klingt nach einer ordentlichen Portion Hilfe, oder? Die bekanntesten Assistenzhunde sind Blindenführhunde. Im Bundesbehindertengesetz sowie in der vom Sozialministerium veröffentlichten Richtlinie wird geregelt, dass für die Anschaffung eines Blindenführhundes Förderungen in Anspruch genommen werden können, Assistenzhunde für alle anderen physischen und psychischen Erkrankungen sind aber davon ausgeschlossen. Außerdem wird die Ausbildung dieser Hunde nicht gefördert. Wenn somit ein Mensch mit einer anderen schweren Behinderung Hilfe durch einen Assistenzhund sucht, muss er sowohl die Anschaffung eines geeigneten Hundes, als auch dessen Ausbildung selbst bezahlen. Wir sprechen hier von einem finanziellen Aufwand von über EUR 15.000,--. Wir wollen erreichen, dass der Gesetzgeber nicht nur die Anschaffung eines fertig ausgebildeten Blindenführhundes fördert, sondern auch die Anschaffung und Ausbildung (gemeinsam mit den betreuten Menschen) aller weiteren im Gesetz aufgezählten Assistenzhunde zu denselben Bedingungen. Helfen Sie bitte mit, dass alle Behinderungen durch den Gesetzgeber gleich geregelt werden!

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