Beim Bauernhof der Familie Neuhauser im Zentrum von Grünbach bei Freistadt handelt es ich um einen über 300 Jahre alten, fast im Originalzustand erhaltenen Erbhof. Der älteste Teil des Hofes stammt aus dem Jahr 1699, seit 1904 wurde praktisch nur das Dach erneuert. Der nahezu original erhaltene Hof ist laut DI Elmecker nicht einsturzgefährdet, die Substanz gut abgesichert. Der Vorbesitzer, Nikolaus Neuhauser vererbte den Hof samt Grundstück und 190000 € an die Gemeinde, mit dem Wunsch, dass er erhalten und saniert werden soll.
Reason
Weil in den mehr als 300 Jahren keine großen Umbauarbeiten am Wohntrakt vorgenommen wurden, ist das Haus ein einzigartiges Kulturjuwel und absolut sanierungs- und erhaltenswürdig! Die Gemeinde als Erbin des Hofes steht auch in der moralischen Pflicht, den Erhalt dieses geschichtsträchtigen Gebäudes zu sichern.
Wie eine künftige Nutzung aussehen kann, ist noch zu diskutieren. Vorschläge gibt es bereits, außerdem soll die örtliche Bevölkerung in die Diskussion eingebunden werden. (Foto: Klambauer)
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Mit 323 Jahren kein Kulturgut!
8 days agoLeider wird das Bundesdenkmalamt nicht aktiv. Eine Unterschutzstellung des 323 Jahre alten Hofes findet nicht statt.
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Ruf nach Gipfel zum Erbhof-Abriss
9 days agoBericht der KronenZeitung am 2. August 2022
Debate
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St. Leonhard bei Freistadt
Weil wir selber ein ganz altes Haus gekauft und renoviert haben. Und uns in unserem alten neuen Haus sehr wohl fühlen. Altes Häuser haben etwas ganz besonderes.
Neumarkt
Abgesehen von der moralischen Sicht ist es für mich persönlich ein Verbrechen so ein Juwel des 16. JAHRHUNDERTS einfach abzureissen.
W
Weil Kulturgut erhalten werden muss. Egal wo der Bauernhof steht, ich würde immer wieder unterschreiben. Er gehört zur Geschichte von Grünbach dazu!
Windhaag
Der Wille des verstorbenen muss unbedingt nachgegangen werden! Ist das nicht der Fall so darf die gemeinde das Erbe nicht annehmen!
Stadl-Predlitz
Alte Bauernhöfe gehören erhalten.