Schickt Emil Kolbe ins Gefängnis!

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Grund der Sperrung

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Text der Petition

Der arbeitslose Mechaniker Emil Kolbe soll seine wohlverdiente Haftstrafe im beheizten Gefängnis absitzen dürfen. Wir fordern ein Strafmaß von mindestens 3 Wochen ohne Bewährung.


Paragraph 127 des StGB besagt: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

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