Região: Áustria
Direitos civis

Recht zur Verbandsklage für Verbraucherschutzverein

Requerente não público
A petição é dirigida a
Nationalrat
82 Apoiador 76 em Áustria

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2019
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  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

In § 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und in § 14 Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist geregelt, welche Institutionen Verbandsklagen gegen unfaire Klauseln, irreführende und aggressive Werbung und Verstösse gegen EU-Recht führen dürfen. Das sind die Sozialpartner und der VKI sowie der Seniorenrat. Lange gab es gar keine Verbandsklagen. Inzwischen führen VKI und AK solche Klagen.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine - von Staat und Wirtschaft - unabhängige Verbraucherorganisation, die Interessen von Verbrauchern, aber auch EPUs und KMUs (gegen Konzerne) schützt. Der VSV hat - im Gegensatz zu VKI und AK - über 1000 freiwillige Mitglieder.

Der VSV fordert daher nunmehr eine Gesetzesänderung: In § 29 KSchG und in § 14 UWG möge der VSV als ebenfalls zu Verbandsklagen berechtigter Verband aufgenommen werden.

Razões

Bislang versucht der Gesetzgeber das Recht zur Verbandsklage auf die Sozialpartner einzuschränken. Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer sowie Seniorenbund und Gewerkschaftsbund haben noch NIE eine solche Klage geführt. VKI und AK führen solche Klagen. Die AK wird von Betriebsräten abgemahnter Unternehmen gebremst, der VKI braucht die Zustimmung vom Konsumentenschutzministerium und der AK. Daher sind ihnen des öfteren die Hände gebunden.

Der Verbraucherschutzverein wird nur von seinen Mitgliedern finanziert und ist daher von Staat, Sozialpartnern und Wirtschaft unabhängig (www.verbraucherschutzverein.at ).

Auch für die Organisation von Sammelklagen nach österreichischem Recht ist eine Klageberechtigung für den VSV notwendig.

Denkt man an den VW-Dieselskandal, dann muss man feststellen, dass die vom Staat abhängigen Verbraucherschützer lange gezögert haben, gegen VW vorzugehen. Das muss sich ändern! Wenn der VSV die Klageberechtigung hätte, würde bei Massenschäden viel schneller reagiert.

Der VSV wurde von Peter Kolba, der 27 Jahre den Bereich Recht im VKI geleitet hat, gegründet; er ist auch der Obmann. Peter Kolba hat die Sammelklage nach österreichischem Recht erfunden und steht dafür, dass Verbandsklagen des VSV hochprofessionell abgewickelt würden.

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