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Problem: Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen gilt nicht für alle Staatsbürger. Im Sep. 2019 wurde im österreichischen Parlament ein "Wahlzuckerl" Gesetz verabschiedet welches besagt, dass Männer nach 45 Arbeitsjahren im Alter von 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können, gültig ab 1.1.2020.
Dabei gibt es aber eine Ungerechtigkeit. Die Geburtsjahre 1954-1957 sind davon ausgenommen. Die Abzüge für Geburtsjahr 1954-1957 bleiben weiter bestehen.
Hiermit das Ersuchen an die Gesetzgebung durch Parlamentsbeschluss das Gesetz zu ändern, damit auch die Geburtsjahre 1954-1957 abschlagsfrei in Pension gehen können.
Selgitus
Die Ungerechtigkeit beseitigen, da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein sollten!
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
23.7.2020alDie Petition "Pension Abschläge" wird beendet weil zu wenig Unterstützende zusammengekommen sind.
Das Thema wird auf anderer Stufe weiterverfolgt indem alle politischen jeweiligen Parlamentsfraktionen mit einem Ersuchen direkt angeschrieben werden.
23.7.2020 PAJ