Regione: Tirolis
Gyvūnų teisės

Leinenpflicht? Abänderung des neuen Landespolizeigesetzes!

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Amt der Tiroler Landesregierung
923 Palaikantis 687 in Tirolis

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2019-09-23
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Wir fordern eine Abänderung des neuen Landespolizeigesetzes, welches in Zukunft eine Leinenpflicht für Hunde in geschlossenen Ortschaften vorsieht. Das bedeutet, es wird zukünftig in jeder Stadt/ Gemeinde eine generelle Leinenpflicht vorgeschrieben sein. Das ist aus folgenden Gründen so nicht akzeptabel:

  1. Es ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Darin ist in Paragraph 1 festgelegt: „Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens aus der besonderen Verantwortung des Menschen.“
  2. In der Tierhalteverordnung ist festgelegt: „Hunden muss mindestens 1 mal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend ausreichend Auslauf gegeben werden.“
  3. Durch ständiges an der Leine führen, werden Schmerzen im Bewegungapparat der Hunde auftreten und somit werden Verhaltensauffälligkeiten zunehmen. Beissvorfälle werden nicht weniger werden, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach öfter auftreten.
  4. Der Konflikt zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern wird sich deutlich verschärfen.
  5. Eine Reglementierung des Gesetzes ist aufgrund Personalmangel in den Gemeinden nicht möglich sein.
  6. Der Polizei ist es (noch) nicht gestattet, hier einzugreifen und abzustrafen. Dazu wäre ein Erlass des Bundesinnenministeriums notwendig.

Wir fordern:

1. Eine „partielle „ Leinenpflicht. An Orten wo sich viele Menschen aufhalten (z. B. Fußgängerzone, Märkten...), vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen , öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Im Wald während der Setzzeit und generell für sehr jagdlich motivierte Hunde.

2. Verpflichtende Schulungen für jeden Hundehalter. Ausschließlich vermittelt durch tierschutzqualifizierte Fachpersonen.

Priežastis

Der emotionale Konflikt in der Gesellschaft zwischen Hundehaltern und Nichthundehalter wird durch diese Gesetztesformulierung deutlich verschärft. Eine Veränderung der Situation kann nur durch gute Sachkunde und weiterführende Schulungen der Hundehalter herbeigeführt werden.

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