Energie

Jetzt Fernwärmepreise in Villach überprüfen

Petition richtet sich an
Bundesminister Martin Kocher
64 Unterstützende 64 in Österreich

Sammlung beendet

64 Unterstützende 64 in Österreich

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Aufforderung an die Bundesregierung (isb. den zuständigen Wirtschaftsminister Martin Kocher) eine Überprüfung der Fernwärmepreise in Villach gem. Preis Gesetz 1992 §5,6 durchzuführen.

Begründung

Die Fernwärme ist eine Schlüsseltechnologie in der Energiewende. Die Verunsicherung durch die nicht sachlich nachvollziehbaren Preissteigerungen in der Region Villach in den letzten Monaten, bringt Menschen dazu von der Technologie Abstand zu nehmen.

In Gemeindewohnungen sprechen sich die Mieter:innen teils schon gegen die Umstellung auf Fernwärme aus, weil sie unleistbare Mehrkosten befürchten. Auch für private Haus- und Wohnungsbesitzer:innen stellt der Umstieg auf Fernwärme ein teilweise nicht zu kalkulierendes Kostenrisiko dar. Das gefährdet insgesamt das Vorankommen der dringend notwendigen Energiewende. Fernwärmeanbieter sind in ihrer Region meist faktische Monopolisten. Im Gegensatz zu anderen Bereichen wie Strom oder Gas ist eine hohe Intransparenz der Preisgestaltung zu beobachten. Gerade in Villach bewegen sich mehrere Kostenanteile aktuell über dem österreichischen Durchschnitt. https://www.krone.at/2954216 https://www.kleinezeitung.at/kaernten/villach/6257473/Heizkosten_Ist-Fernwaerme-in-Villach-wirklich-teurer-als-im-Rest

Erklärt wird dies seitens des Betreibers KELAG mit den gestiegenen Gaspreisen. Dies ist jedoch nicht nachvollziehbar, da preisregulierte Regionen mit wesentlich höherem Gasanteil geringere oder nur marginal höhere Preise als in Villach aufweisen. Um sicherzustellen, dass die Preise eines Anbieters volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind oder nicht sogar übermäßig viel Gewinn abgeschöpft wird, kann das Wirtschaftsministerium eine Überprüfung der Preisgestaltung durchführen (Preis Gesetz 1992 §5,6). Gegebenenfalls können aufgrund der Prüfung Festpreise oder Preisspangen für die Fernwärme verordnet werden. Schon 2016 forderte die Arbeiterkammer eine häufigere Anwendung dieser Kontrollmöglichkeit eines Marktes der „der sich nicht selbst kontrollieren kann.“ https://www.arbeiterkammer.at/Nah-undFernwaerme

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Verantwortung Erde, Die Grünen Villach aus Villach
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