Sicherheit

Fahnenverbot von Abdullah Öcalan bei Kundgebungen der Sympathisanten der PKK

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Petition richtet sich an Bundeskanzler Kern, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
11.117 Unterstützende 10.403 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die PKK wurde 1978 von Abdullah Öcalan gegründet. Sie ist in der Türkei verboten und ist als terroristische Organisation eingestuft. Sie steht seit 1997 in den USA auf der Terrorliste und seit 2004 auch auf der von der EU geführten Liste terroristischer Organisationen. Die Jugendlichen werden in Europa rekrutiert und ins kurdische Grenzgebiet verbracht, wo sie in Ausbildungscamps ein militärisches Training durchlaufen. Danach werden sie an die Front geschickt. In Europa gesammelte Spendengelder werden auch zur Finanzierung dieser Aktivitäten verwendet.Dies ist ein Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht 2015 BMI (Detaillierte Informationen finden sie unter- http://www.bmi.gv.at/cms/BMi_Verfassungsschutz/Verfassungsschutzbericht_2015.pdf

Deshalb fordern wir die staatlichen Behörden zur Überprüfung auf, ob die Versammlung- und Demonstrationsfreiheit rechtmäßig ist. Es soll überprüft werden, ob die Versammlung den Strafgesetzen zuwider läuft bzw. ihre Abhaltung die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet.

Begründung

Wo bleibt die Glaubwürdigkeit, wenn die Regierung und EU einerseits die IS und jegliche Terrorgruppen verachten, aber gleichzeitig Sympathisanten der PKK erlaubt werden, Fahnen von Abdullah Öcalan zu hießen. Trotz eine von der EU geführten Liste terroristischer Organisation.

Deshalb fordern wir die staatlichen Behörden zur Überprüfung auf, ob die Versammlung- und Demonstrationsfreiheit rechtmäßig ist. Es soll überprüft werden, ob die Versammlung den Strafgesetzen zuwider läuft bzw. ihre Abhaltung die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet.

Auszüge aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

BESCHLUSS DES RATES vom 2. April 2004 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/902/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 22. Dezember 2003 den Beschluss 2003/902/EG zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/646/ EG (2) angenommen. (2) Es ist wünschenswert, eine aktualisierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet, anzunehmen —

BESCHLIESST: Artikel 1 Die Liste nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 lautet wie folgt:

Auszug aus dem Beschluss: 2. GRUPPEN UND ORGANISATIONEN

  1. Kurdische Arbeiterpartei (PKK)

Beschluss des Rates vom 3.4.2004: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:099:0028:0029:DE:PDF

Beschluss des Rates vom 22.12.2003 2003/902/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003D0902&qid=1467281614225&from=DE

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Petition ist zur Übergabe bereit und wird demnächst unseren Bundeskanzler übermittelt! Den genauen Ablauf werde ich euch gesondert mitteilen!

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Yüksek

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben noch 2 Monate vor uns und würden um aktive Unterstützung bitten. Für die jenigen, die die Möglichkeit nicht haben Online die Petition zu unterstützen, ersuchen wir um eine Meldung damit wir auch diese in A4 Format austeilen können. Auch alle Vereine und Institute sind herzlichst eingeladen. Ihr könnt uns eure Nachrichte auch über Facebook zukommen lassen. Die Facebookseite ist unter (Verbot der PKK-Kundgebungen in Österreich) aufrufbar.

    Facebooksayfasindanda takip ede bilirsiniz- mesajlarinizi ordan ilete bilirsiniz!

    Facebook sayfasi - Verbot der PKK-Kundgebungen in Österreich

    Danke für die Unterstützung

    Mit freundlichen Grüßen

    Muhammed Yüksek

es gab nie ein kurdistan und wird es auch nicht geben diese leute leben nur von sozialamte und hilfen und leben in österreich und wollen ein kürdistan in der türkei das ist so sinn los ! wegen diese leute müssen viele arbeiter einen um weg machen oder kommen spät in die arbeit ... das ist dieb stahl von der zeit der anderen ich finde so was eine frechheit wenn es um österreich gehen würde okay aber ja wie gesagt hat alles kein sinn haupsache die gehen nicht arbeiten !

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