Regione: Austrija
Saugumas

Ein Sitzplatz pro Kind in Schulbussen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bundesregierung
5 979 Palaikantis 5 960 in Austrija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Laut Kraftfahrgesetz aus dem Jahr 1967 werden Kinder unter 14 Jahren im Linienverkehr nicht als eigenständige Person gewertet , was bedeutet:

  • Kinder unter 6 Jahren sind nicht zu zählen
  • Kinder unter 14 Jahren zählen 3 Kinder als 2 Personen

In einem Bus mit 50 Sitz- und 37 Stehplätzen dürfen daher legal bis zu 130 Kinder im Pflichtschulalter transportiert werden. Die Folge sind maßlos überfüllte Schulbusse, welche gerade am Land regelmäßig auf Straßen mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100km/h fahren.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf

  1. als COVID-19-Sofortmaßnahme umgehend zu verfügen, dass jedem Schulkind, unabhängig von seinem Alter, auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zusteht;

  2. in weiterer Folge den § 106 KFG 1967 so abzuändern, dass auch nach Ende der COVID-19-Krise jedem Schulkind unabhängig von seinem Alter auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zusteht.

Priežastis

Uns allen ist es ist ein großes Anliegen, die Sicherheit für Kinder beim Schülertransport deutlich zu erhöhen. Etliche Schulbusse sind so überfüllt, dass sie nicht einmal genug Platz zum Stehen bieten. Nach dem aktuell gültigen Gesetz werden Kinder unter 14 Jahren im Linienverkehr nicht als eigenständige Person gewertet und das möchten wir ändern.

Unabhängig vom Alter, sollte jeder Person auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zustehen.

Projektpartner

  • Bundeselternverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen Österreichs

  • Österreichischer Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen - Dachverband

  • Hauptverband katholischer Elternvereine Österreichs

Projektinitiative Landesverband der Elternvereine Kärnten: "Sicher zur Schule - weil unsere Kinder es wert sind!"

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diskusijos

Im Privatfahrzeug herrscht Anschnallpflicht, man benötigt Kindersitze für kleine Kinder, beim Radfahren und Skifahren herrscht Helmpflicht, aber in den öffentlichen Verkehrsmittel zählt ein Kind unter 6 Jahren gar nicht und hat erst ab 14 Jahren Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz!

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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