Reģions: Austrija
Ekonomika

COBIN claims braucht Legitimation für Verbandsklagen

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

In Paragraph 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind jene Verbände aufgezählt, die Verbandsklagen gegen unfaire Klausel und Verstösse gegen EU-Verbraucherrecht verfolgen können. Das gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Weiters sind diese Verbände bei Muster- und Sammelklagen nach österr. Recht priveligiert; unabhängig vom Streitwert geht der Rechtszug zum Obersten Gerichtshof.

Bislang sind aufgezählt: WKÖ, LWK, ÖGB und Seniorenrat - die haben noch nie eine einzige Verbandsklage geführt. Weiters: VKI und AK, die solche Klagen im Interesse von Verbrauchern führen.

COBIN claims ist eine neugegründete Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden und richtet sich an Verbraucher, Klein- und Mittelbetriebe, Selbstständige und an Investoren. Um deren Interessen bei Massenschäden optimal vertreten zu können, braucht COBIN claims ebenfalls eine Klagslegitimation nach Paragraph 29 KSchG. Und das rasch, weil COBIN claims noch vor dem Sommer 2017 eine Sammelaktion zu VW-Dieselgate starten will.

WIR APELLIEREN AN DIE PARLAMENTSPARTEIEN RASCH FOLGENDE ÄNDERUNG DES PARAGRAPH 29 KONSUMENTENSCHUTZGESETZ ZU BESCHLIESSEN:

"Es wird im Par. 29 Abs 1 KScHG folgender Verband aufgenommen: COBIN (COnsumers-Business-INvestors) Plattform für Sammelklagen bei Massenschäden."

Pamatojums

COBIN claims braucht diese Verbandsklagslegitimation, um bei Massenschäden die Interessen der geschädigten Verbraucher, Unternehmer und Investoren effektiv vertreten zu können.

COBIN claims wird eine gemeinnützige Stiftung und hat bereits rund 60 Beiräte von Rechtsanwälten, Sachverständigen, Anlegerschützern, Rechtsgelehrten und der Zivilgesellschaft (http://www.cobinclaims.at).

COBIN claims sammelt auch Spenden der Zivilgesellschaft: https://www.startnext.com/cobinclaims

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