Soziales

Arbeitsrecht für die österreichischen Obdachlosen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Wien
2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Nachdem der Artikel 23 der allgemeinen Menschenrechtscharta 1948, das allgemeine Arbeitsrecht, verankert über das Völkerrecht in der österreichischen Verfassung wohl auch für die österreichischen Obdachlosen gilt, diese aber ohne einen Meldezettel bei der Gebietskrankenkasse nicht anmeldbar sind und diese Meldezettel aus Gründen einer 10 m² Auflage/Meldezettel auf der P7, der zentralen Betten und Meldezettelverwaltung, auch nicht gewährt werden können (15.000 m² Obdachlosenfläche führen letztlich nur zu 1500 Meldezettel für 6400 Obdachlose) fordern wir die P7 die zentrale Betten- und Meldezettelverwaltung zu einer zentralen Meldeadresse ohne Auflagen zu machen. Die Wahrung der Menschenrechte fordert: Jeder Obdachlose muss einen Meldezettel erhalten können.

Begründung

Auch für uns Österreicher gelten die Menschenrechte

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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