Arbeitsrecht für die österreichischen Obdachlosen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Wien

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss Wien

Nachdem der Artikel 23 der allgemeinen Menschenrechtscharta 1948, das allgemeine Arbeitsrecht, verankert über das Völkerrecht in der österreichischen Verfassung wohl auch für die österreichischen Obdachlosen gilt, diese aber ohne einen Meldezettel bei der Gebietskrankenkasse nicht anmeldbar sind und diese Meldezettel aus Gründen einer 10 m² Auflage/Meldezettel auf der P7, der zentralen Betten und Meldezettelverwaltung, auch nicht gewährt werden können (15.000 m² Obdachlosenfläche führen letztlich nur zu 1500 Meldezettel für 6400 Obdachlose) fordern wir die P7 die zentrale Betten- und Meldezettelverwaltung zu einer zentralen Meldeadresse ohne Auflagen zu machen. Die Wahrung der Menschenrechte fordert: Jeder Obdachlose muss einen Meldezettel erhalten können.

Begründung

Auch für uns Österreicher gelten die Menschenrechte

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.08.2013
Sammlung endet: 02.10.2013
Region: Österreich
Kategorie: Soziales

Mehr zum Thema Soziales

98 %
1.269 Unterschriften
46 Tage verbleibend
11 %
63 Unterschriften
83 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern