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Lūgumraksts adresēts: Bundeskanzler
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Nachdem der Artikel 23 der Menschenrechtscharta 1948:
- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
über das Völkerrecht in der österreichischen Verfassung verankert ist, fordern wir Sie dazu auf:
1.) Die Anmeldung der österreichischen Obdachlosen anders als derzeit, nicht an den Besitz eines Hauptwohnsitzes zu binden 2.) Den Zuwanderern die Möglichkeit zu geben, sich durch ihrer Hände Arbeit ein Brot zu verdienen, da es wohl kaum so sein kann, dass man sie durch ein Bettelverbot und Arbeitsverbot zur Kriminalität zwingt.
Denn: Ein jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit
Pastor Hans-Georg Peitl Bundespressesprecher der Österreichischen Bürgerpartei https://www.oebp.at jachwe.wordpress.com
Pamatojums
- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
19.08.2011
Petīcija beidzas:
18.02.2012
Reģions:
Austrija
Kategorija:
-
Petition wurde nicht eingereicht
12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderung am Text der Petition
20.08.2011
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.