Região: Áustria
Direitos civis

Abschaffung des Grundwehrdienstes als Zwangsstruktur

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bundesregierung und Nationalrat der Republik Österreich
80 Apoiador 68 em Áustria

O peticionário não entregou a petição.

80 Apoiador 68 em Áustria

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Der Grundwehrdienst ist veraltet und verschafft den männlichen Individuen einen Wettbewerbsnachteil auf europäischer Ebene. Die schlechte Entlohnung und die unter Zwangsgewalt stehende Verpflichtung zum Grundwehrdienst führen zu einem Zustand, der möglicherweise Zwangsarbeiterstrukturen in der Republik schafft. Die kürzere Lebenszeit von Männern im Vergleich mit der von Frauen, die Genderdebatte sowie die Technologisierung geben Anlass dazu, unser Bild von Gleichheit in der Republik zu ändern.

Österreich darf wirtschaftliche Gründe nicht als Rechtfertigung benutzen, um die Ausbildungszeit der männlichen Bürger zu verkürzen. Jedenfalls nicht für militärische Zwecke.

Als Lösungsvorschlag ist eine Abschaffung der Zwangsstruktur und stattdessen eine Einführung freiwilliger Verpflichtungen zur Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst zu empfehlen.

Razões

In einer demokratische Republik muss es Erneuerungsprozesse geben. Frühere, normativ für richtig gehaltene Entscheidungen, müssen änderbar sein. Unser heutiges Verständnis einer freien und demokratischen Republik in der wir leben, darf keine Zwangsstrukturen beinhalten, in der junge Menschen gegen ihren Willen Lebenszeit verschwenden müssen.

Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, indem noch ein solcher Zustand vorherrscht. "Das Recht geht vom Volk aus", so normiert es Art. 1 der Österreichischen Bundesverfassung. Es ist an der Zeit, für unsere Rechte aufzustehen.

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Am 20. Jänner 2013 wurde in Österreich eine Volksbefragung zur Wehrpflicht durchgeführt. Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten (leider) 59,7 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienst und 40,3 % für ein Berufsheer.

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