Verzoekschrift gericht aan:
Parlament der Republik Österreich bzw. Bundesminister für Mobilität
Abschaffung der Begutachtungsplakette gemäß §57a Kraftfahrgesetz durch Änderung des Kraftfahrgesetzes.
Reden
Die §57a-Begutachtung zur Feststellung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen ist eine sinnvolle und praxisgerechte gut eingeführte Maßnahme, welche im allgemeinen Interesse ist.
Die Begutachtungsplakette, welche nach positiver Begutachtung (gemäß Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung – PBStV) StF: BGBl. II Nr. 78/1998) am Fahrzeug angebracht werden muss, ist ein Quell dauernden Ärgernisses, da diese beim „Eiskratzen“ sehr leicht beschädigt wird und bei einem allfälligen Tausch der Frontscheibe erneuert werden muss, was unnötigen zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Fahrzeughalter bedeutet.
Die Kontrolle durch Exekutivorgane ist über das Fahrzeugkennzeichen ebenso gut möglich.
Alternativ ist die Möglichkeit der Anbringung auf der Innenseite der Frontscheibe vorzusehen.