2023. 02. 21. 12:01
Anführen einer Quelle für die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen.
Neue Begründung:
Seit dem 1. Jänner 2019 haben acht österreichische Bundesländer in ihremihren JugendschutzgesetzJugendschutzgesetzen einheitliche und moderne Regelungen für die Ausgehzeiten von Jugendlichen. Mit der Ausnahme von Oberösterreich dürfen in Österreich bis 14-jährige bis 23:00 und 14 bis 16-jährige bis 01:00 ausgehen. Hierzulande sind die Regeln um eine Stunde gekürzt, also 22:00 bzw. 24:00.
Quelle: Jugendschutz - Bundeskanzleramt Österreich
Die bundesweite Angleichung war ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit für Jugendliche zu schaffen und diesen Schritt muss nun auch endlich Oberösterreich machen. Denn gerade in den Grenzregionen zu Niederösterreich, Steiermark und Salzburg führen die unterschiedlichen Regelungen zu vermeidbaren Problemen. Für Jugendliche soll bei einem „Bundeslandgrenzübertritt“ nicht grundlos eine andere gesetzliche Grundlage gelten.
Wir fordern den Oö. Landtag daher auf, die Ausgehzeiten für Jugendliche im Oö. Jugendschutzgesetz zu verlängern und an die Ausgehzeiten aller anderen Bundesländer anzugleichen.
Weitere unterstützende Organisationen: Aktion kritischer Schüler:innen OÖ, Verband sozialistischer Student:innen Linz, Rote Falken OÖ, Junge Linke OÖ
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Oberösterreich)