Region: Austria
Image of the petition Ein gerechtes System für Alleinerziehende und Mütter – Eigenständigkeit statt Abhängigkeit!

Ein gerechtes System für Alleinerziehende und Mütter – Eigenständigkeit statt Abhängigkeit!

Petition is addressed to
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Österreichische Bundesregierung

572 Signatures

3 %
536 from 19,000 for quorum in Austria Austria

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  1. Launched 22/10/2025
  2. Time remaining > 4 months
  3. Submission
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News

10/23/2025, 14:04

5. Wie Pflegefamilien leisten auch Alleinerziehende tägliche Vollzeitbetreuung und tragen allein Verantwortung für Kinder – daher soll das Alleinerzieher-Geld als dauerhafte Entlastung gelten und nicht rückgefordert werden.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern die Einführung eines „Alleinerzieher-Geldes“ in Österreich – als eigenständige, unbürokratische staatliche Leistung, die den tatsächlichen Lebensunterhalt von Ein-Eltern-Familien sichert. Dieses Einkommen soll die fehlende zweite Gehaltsquelle ersetzen und die Abhängigkeit von Sozialhilfe und neuen Partnern beenden.

Das Alleinerzieher-Geld soll:

1. Den Lebensunterhalt von Eltern und Kindern decken, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, nicht auffindbar, krank, süchtig, im Ausland oder verstorben ist.

2. Ohne Antrag auf Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe auskommen.

3. Keine Anrechnung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld beinhalten.

4. Auf ein Jahr befristet gewährt werden, mit Möglichkeit auf Verlängerung, wenn weiterhin kein Unterhalt gezahlt wird.

5. SpäterDas vomAlleinerzieher-Geld unterhaltspflichtigensoll Elternteil– bei fehlendem oder dessenzu Elterngeringem rückgefordertUnterhalt werden können,den sobaldtatsächlichen ZahlungsfähigkeitLebensbedarf besteht.(Wohnen, Kinderkosten, Grundversorgung) abdecken, sodass keine zusätzliche Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe erforderlich ist.

6. Die berufliche Eigenständigkeit fördern, indem es Vollzeitarbeit ermöglicht und den Anreiz zur Karriere erhält.



Neues Zeichnungsende: 03.05.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 47 (45 in Österreich)


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