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Keine weiteren Abschiebungen von Schutzsuchenden nach Kroatien

Österreich kann auch von sich aus das Asylverfahren einleiten trotz Dublin -III-Verordnung. Österreich hat die UNO-Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Der Schutz von afghanischen Flüchtlingen ist in Kroatien nicht gewährleistet. Kroatien anerkennt nur wenige Flüchtlinge. Die Flüchtlingsfamilie hat in Österreich um Schutz und Aufnahme gebeten und tut alles, damit sie hier ein neues Leben in Sicherheit und Frieden leben können.

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