Unschuldsvermutung
Weil in einem Rechtsstaat zu gelten hat, dass für einen Beschuldigten die Unschuldsvermutung zu gelten hat, bis eine Schuld bewiesen bzw. eine Verurteilung stattgefunden hat. „Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.“ – § 8 StPO
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