Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Meines Erachtens macht die Auslegung des VfGH jedenfalls Sinn. Die Manipulation einer Person, die alleine mit Wahlkarten hantiert wird praktisch nie nachweisbar sein. Somit ist die Aufhebung wegen Verletzung dieser Regeln im konkreten Fall (auch wenn es keine Manipulationen gab), sinnvoll und richtig.

Quelle:

3.6

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