Recht auf Existenzgrundlage
Wenn man schon meint, dass kein berechtigter Grund für ein Asyl vorhanden ist, und Mutter und Tochter deshalb zurück müssen, sollte man mit der Abschiebung der beiden wenigstens warten, bis die Tochter ihre hier begonnene Berufsausbildung abgeschlossen hat, damit sie dann dort eine Existenzgrundlage hat.
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