Region: Weilhartsforst, Bezirk Braunau, Oberösterreich
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NEIN zur Beschleunigungszone im Weilhartsforst

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Oberösterreichischer Landtag

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Petition addressed to: Oberösterreichischer Landtag

PETITION
 
NEIN zur Ausweisung der Beschleunigungsgebiete Weilhartsforst 2.1, 2.2, 3 und 4;
 
In Umsetzung der RL 2023/2413 (RED III) sollen im Weilhartsforst Beschleunigungsgebiete für die Errichtung von insgesamt 41 Windkrafträdern ausgewiesen werden.

An den OÖ Landtag als gesetzgebende Körperschaft ergeht die

A u f f o r d e r u n g,

den Weilhartsforst NICHT als Beschleunigungsgebiet

gemäß § 11 Abs 3b OÖ ROG idgF zu verordnen sondern diesen als Ausschlusszone auszuweisen, da dieser Standort nicht die besondere Geeignetheit als Quelle für erneuerbaren Energien im Sinne von RED III erfüllt.

Begründung

Beeinflussung des Grundwasserkörpers
Aus dem Grundwasserkörper des Weilhartsforstes werden nicht nur die Einwohner der Weilhartsgemeinden und umliegenden Gemeinden mit Trinkwasser gespeist, sondern auch die Städte Burghausen (D) mit jährlich rd 1,5 Mio m³ und Braunau mit jährlich rd 1,0 Mio m³. Es kann somit von einer auch grenzüberschreitenden Versorgung von mindestens 50.000 Einwohnern der Region ausgegangen werden.

Das im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirt-schaft (BML) und der Bundesländer im Jahr 2022 veranlasste und durchgeführte GZÜV-Sonder-messprogramm „PFAS im Grundwasser“  fasst zusammen, dass bereits jetzt geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen um Ursache, Ausmaß und die Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzungen mit PFAS festzustellen und in der Folge zu begrenzen.[1]

PFAS Auswirkungen, aber auch alle sonst mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkrafträdern verbundenen schädlichen Einflüsse wirken somit kumulativ zu den ohnehin schon vorhandenen Belastungen des Waldbodens aus dem Bayrischen Chemiedreieck und AMAG.
 
Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist jedenfalls höherwertiger zu beurteilen als die Versorgung mit erneuerbaren Energie!
 
Ohne erneuerbarer Energie ist ein Leben möglich, nicht jedoch ohne Trinkwasser!

Ökonomische Rahmenbedingungen
 
Der Oö. Windkraft-Masterplan 2017 führt unter Pkt. 3. Abs 2 im 2. Satz aus: „Für die derzeit errichteten Anlagentypen kann von einem effizienten Betrieb dann gesprochen werden, wenn aufgrund des Winddargebotes zumindest eine mittlere Leistungsdichte von 220 W/m2 in 130 m Höhe erreicht werden kann.“
Mangels Windstärke im Weilhartsforst kann die erforderlicher Windleistungsdichte von 150 W/m2 in 160 m Höhe in diesem Gebiet nicht erfüllt werden. Insbesondere nimmt die Windleistungsdichte in Richtung Westen ab, was den Betrieb von Windkraftanlagen am Standort Weilhartsforst ineffizient macht. Die großzügige Anreizfinanzierung aus Steuermitteln nach den EAG führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit!

Der damit verbundene Eingriff in das Natur- und Landschaftsbild gemessen am wirtschaftlichen Vorteil ist unverhältnismäßig und steht im Widerspruch zu RED III Art 2 Abs 2 lit c Z 9a, wonach nur besonders geeignete Standorte als Beschleunigungsgebiete auszuweisen sind.

Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume (Biologische Vielfalt und Landschaft)
 
Die RL 2023/2413 stellt in ihrem Grundsatz auf eine gerechte Energiewende aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 ab und bezieht sich einleitend auf die Ziele der Kommission, den Zustand der Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern, indem unter anderem der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und diese Tendenz umgekehrt wird.
 
Am Beispiel der Modellberechnung des DLR-Institutes für Technische Thermodynamik aus 2019 sterben in Deutschland durch Windkraftanlagen zwischen April und Oktober 5-6 Milliarden Insekten pro Tag! Das in den letzten Jahren merkbare Insektensterben durch Landwirtschaft und Straßenverkehr wird somit durch Windkraftanlagen zusätzlich beschleunigt.
Insektenfressern wird damit die Nahrungsgrundlage entzogen, was unweigerlich zu einem Artenrückgang führt!
 
Werden Sie Ihrem politischen Auftrag für eine intakte und gesunde Umwelt gerecht!
 
 
Recht auf ein faires Verfahren!

Die Ausweisung von Beschleunigungszonen als überörtliches Planungsinteresse bedeutet nicht nur eine Aushöhlung der Gemeindeautonomie, sondern zielt auf darauf ab, die Rechtsschutzgarantien auf ein Minimum zu beschränken, um die Windkraftlobby zu unterstützen!
Die Rechtsschutzgarantien des Art 9 Aarhus Konvention und auch Art 6 MRK auf ein faires Verfahren werden dadurch geschmälert, und das steht im Widerspruch zur RL RED III, die im Artikel 15d ausdrücklich die Bedeutung von Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang hervorhebt.

Es gibt somit keinen vernünftigen Grund, im Weilhartsforst Beschleunigungszonen für Windkraft zu verordnen, um reguläre UVP Verfahren zu verhindern!
 

Reason

Zum Schutz des zusammenhängenden Waldgebietes, des Grundwasserkörpers und der Artenvielfalt

Thank you so much for your support, INITIATIVE Gesunde Zukunft, Ranshofen
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 12/30/2025
Collection ends: 01/05/2026
Region: Weilhartsforst, Bezirk Braunau, Oberösterreich
Topic: Energy

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