Regija: Švicarska
Gospodarstvo

Öffnung des Dienstleistungssektor zur Stärkung der Industrie in der Schweiz und Liechtenstein

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Grenzüberschreitende Dienstleistungen (GDL) zwischen beiden Ländern müssen wieder wie früher ohne Beschränkungen erbracht werden können.

Zumindest müssen in einem ersten Schritt alle intellektuellen Arbeiten aus der Liste der meldepflichtigen qualifizierten Gewerbe gestrichen werden.

Obrazloženje

Die Schweiz und Liechtenstein sind wirtschaftlich und kulturell stark miteinander verbunden. Gerade letztes Jahr wurde das 100-jährige Jubiläum des gemeinsamen Zollanschlussvertrags gefeiert.

Trotzdem gibt es ein grosses Manko im Dienstleistungssektor. Dieser wird auch für die Industrie immer wichtiger und ist der am stärksten wachsende Sektor in beiden Ländern.

 

Mit der Umsetzung der Europäischen Entsenderichtlinien, die auch für den Dienstleistungssektor gelten, wurden grosse Mauern aufgebaut. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen mindestens 8 Tage im Voraus gemeldet werden und sind pro Firma und Mitarbeiter auf nur 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – unabhängig von der Grösse der Firma. Gerade bei engerer Zusammenarbeit, grösseren Projekten oder bei schnellen Serviceeinsätzen ist dies ein nicht gangbarer Weg.

Liechtenstein wurde von der Schweiz bei der Einführung der Richtlinien wie die EU/EWR Länder behandelt, obwohl hier die eigentlichen Gründe für die Einführung der Richtlinien, nämlich Unterschiede bei den Löhnen und dem Sozialsystem nicht zutreffen. Auch die Mehrwert- und Ertragssteuern sind auf einem ähnlichen Niveau und sogar die Währung ist mit dem Schweizer Franken bereits seit 100 Jahren die gleiche.

Als Trotzreaktion wurden von Liechtenstein dann die gleichen Regeln für die Schweizer Firmen eingeführt. Man spricht von „gleich langen Spiessen“. Welch schreckliche Worte für zwei hochentwickelte miteinander stark verbundene Länder!

 

Die Entsenderichtlinien sind als Schutz vor Lohndumping aus dem Niedriglohnausland nötig und dass die Schweiz alle EU/EWR Länder gleich behandeln wollte ist löblich. Trotzdem sollten mit einem Land in Zoll- und Währungsunion andere Richtlinien gelten als beispielsweise mit Niedriglohnländern. Ein jüngst erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christa Tobler von der Universität Basel zeigt, dass von beiden Seiten eine spezifische Lösung möglich wäre.

Ziel muss es sein, dass die Firmen auf beiden Seiten des Rheins ihre Stärken gemeinsam entfalten und unkompliziert zusammenarbeiten können.

Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Dienstleister fordern auf beiden Seiten des Rheins die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

 

Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.

Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft

.

Ein tolles kurzes Erklärvideo zu dem Thema:

stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4

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Zur Erläuterung der Vorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links aufgeführt:

Link zur Meldung in der Schweiz:

https://entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de

Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch

Link zur Meldung in Liechtenstein:

Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)

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