Alueella: Saksa
Liikenne

Steuer-Erleichterung für E-Biker ab 2019!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesregierung

191 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Bundesregierung

Kurzmeldung: eBike-Leasing wird vorerst nicht ganz steuerfrei

Eigentlich plante der Gesetzgeber steuerlichen Erleichterungen für das eBike-Leasing, welche 2019 in die Wege geleitet werden sollten. Diese Regelung greift allerdings nur in den wenigsten Fällen, sodass die meisten Leasingnehmer den geldwerten Vorteil durch ihr Dienstrad weiterhin nach der 1-Prozent-Regelung versteuern müssen. Nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt, entstehen steuerliche Entlastungen für den Leasingnehmer.

Wir hoffen sehr, dass das Thema in der Bundesregierung weiter behandelt wird und dass ein besseres Ergebnis für den Leasingnehmer erzielt werden kann. Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass e-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder eBike. Dennoch können wir froh darüber sein, dass das Thema eBike Leasing von der Bundesregierung aufgegriffen wird. Das zeigt uns, welch großen Stellenwert die nachhaltige Mobilität aktuell in Deutschland besitzt.

Perustelut

Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass e-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder eBike.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 29.11.2018
Vetoomus päättyy: 28.02.2019
Alueella: Saksa
Aihe: Liikenne

Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 4.12.2018

Väittely

https://www.velostrom.de/grossteil-der-dienstradfahrer-ab-2019-nicht-steuerbefreit/

Ich halte die Petition für Unsinn. Es stimmt doch gar nicht, das die Erleichterung nicht für alle gilt. Durch die Gehaltsumwandlung wird der vereinbarte Lohn herabgesetzt. Dazu gibt es dann den geldwerten Vorteil der Fahrradnutzung. Da wird etwas hineingelesen, was gar nicht drinsteht.

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