Bölge : Tirolo
Sağlık

Petition für eine sichere und selbstbestimmte Geburt

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Südtiroler Landesregierung
1.010 Destekleyici

Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.

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Dilekçe sahibi dilekçeyi teslim etmedi.

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05.10.2018 15:40

Die emotionale Begleitung ist nun auch in den anderen Krankenhäusern theoretisch wieder gestattet. (nicht mehr nur in Meran und Schlanders)


Neue Begründung: Eine selbstbestimmte Geburt sollte ein Grundrecht jeder Frau und nicht mit finanziellen Mitteln verbunden sein.
Eine flächendeckende und adäquate Versorgung müsste durch die Sprengelhebammen gewährleistet werden. Das Angebot und die Möglichkeiten sind je nach Region sehr unterschiedlich und keinesfalls ausreichend. In manchen Gemeinden gibt es überhaupt keine Sprengelhebamme- dennoch werden die Leistungen von freiberuflich tätigen Hebammen nicht rückerstattet.
Die Anfahrtswege zu den Geburtskliniken betragen vielerorts über 45 Minuten und stellen somit ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind dar.
In den Krankenhäusern fehlt es an intimen und ruhigen Aufenthaltsmöglichkeiten bevor und nachdem die Frauen den Kreissaal benötigen. Selbst bei der Verfügbarkeit dieser kann es zu Engpässen kommen. Häufig betreut eine Hebamme mehrere Geburten gleichzeitig.
Die emotionale Begleitung einer selbst gewählten Hebamme war bis vor kurzem in den meisten Krankenhäusern möglich, wurde jedoch oder Doula wird je nach diensthabendem Krankenhaus und diensthabenden Personal sehr unterschiedlich akzeptiert. Momentan sind außer in Meran akzeptiert und Schlanders keine Begleitungen mehr möglich. ist mit hohen Kosten verbunden. In anderen Ländern haben sich Modelle, bei denen die Begleithebammen die Geburt leiten dürfen, bereits etabliert und bewährt!
Eine 1:1 Begleitung durch eine bereits vertraute Hebamme oder Doula bei der Geburt bewirkt nachweislich einen schnelleren, als weniger schmerzhaft empfundenen und komplikationsloseren Geburtsverlauf. Medizinische Interventionen und Schnittentbindungen können dadurch reduziert werden.
Es gibt KEIN Geburtshaus in Südtirol und die Rückerstattung einer Hausgeburt beträgt nur ca. ¼ der Kosten.
Jede Frau hat das Recht auf den bestmöglichen Gesundheitsstandard. Dies beinhaltet das Recht auf eine würdevolle und wertschätzende Gesundheitsversorgung. (WHO)
Die geburtshilfliche Versorgung in Südtirol ist unzureichend. Die Versorgung sollte landesweit einheitlich organisiert und zum Wohle von Mutter und Kind gewährleistet werden.
Wir wünschen uns eine Geburtshilfe, die Schwangerschaft, Geburt und Stillen als Leistung der Frau würdigt und anerkennt. Frauen sollen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen wahrgenommen, respektiert und individuell gestärkt und begleitet werden.
Mütterinitiative Südtirol
www.meinegeburt.org

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


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