Petition richtet sich an:
Kantonsrat Zürich
Ausgangslage und Begründung
Geschwindigkeitskontrollen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen. Das Komitee stellt nicht in Frage, dass eine den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit für die Sicherheit zentral ist.
Aus Sicht des Komitees verfehlen versteckt, getarnt oder verdeckt aufgestellte Messanlagen diesen Zweck jedoch: Eine Kontrolle, die erst im Moment der Auslösung wahrgenommen wird, kann das Fahrverhalten nicht mehr rechtzeitig beeinflussen. Nach Überzeugung des Komitees entfaltet eine Geschwindigkeitskontrolle ihre präventive und erzieherische Wirkung am stärksten dort, wo sie sichtbar ist und Lenkerinnen und Lenker ihr Tempo bewusst anpassen.
Ein unerwartet auslösender Blitz kann zudem zu Schreck- und plötzlichen Bremsreaktionen führen. Das Komitee erachtet dieses Risiko bei getarnten Kontrollen als unnötig und dem eigentlichen Ziel – mehr Sicherheit statt mehr Bussen – abträglich.
Das Komitee fordert deshalb transparente, klar erkennbare Geschwindigkeitskontrollen. Die in den folgenden Forderungen genannten Prozentwerte und Distanzen sind als verlangte Mindestanforderungen des Komitees an die Sichtbarkeit zu verstehen – nicht als statistische Angaben.
Die unterzeichnenden Personen ersuchen den Kantonsrat, sich für die nachstehenden Punkte einzusetzen – im Rahmen der kantonalen Zuständigkeit unmittelbar in der Vollzugspraxis, und für die bundesrechtlich geregelten Aspekte mittels einer Standesinitiative an die Bundesversammlung.
Begründung
Begriffsklärung – «Messrichtung»
Als Messrichtung im Sinne dieser Petition gilt jede Richtung, aus der eine Messanlage Fahrzeuge erfasst. Dazu zählt ausdrücklich auch die Messung von hinten (Heckmessung), bei der ein Fahrzeug nach dem Passieren der Anlage gemessen wird. Die Sichtbarkeits- und Markierungsvorgaben gelten somit auch für jene Richtung, in die nach hinten gemessen wird.
Forderung 1 – Fix installierte Anlagen
- Alle fix installierten Messanlagen werden von allen Seiten in oranger Signalfarbe markiert, damit sie frühzeitig erkennbar sind.
- In jeder Richtung, in die gemessen wird, müssen mindestens 40 % der sichtbaren Fläche orange sein.
- Die Anlage muss aus jeder Messrichtung ab einer Distanz von 75 Metern vollständig und frei sichtbar sein. Sie darf nicht verdeckt oder hinter einem anderen Gegenstand aufgestellt werden.
Forderung 2 – Mobile Anlagen
- Mobile Messanlagen werden in jeder Messrichtung zu mindestens 60 % der sichtbaren Fläche in oranger Signalfarbe markiert.
- Sie müssen in jeder Messrichtung und von jeder einmündenden Abzweigung ab einer Distanz von 150 Metern vom Fahrersitz aus vollständig sichtbar sein.
- Eine farbliche Tarnung oder ein verdecktes Aufstellen ist unzulässig.
Forderung 3 – Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Wird eine dieser Vorgaben nicht eingehalten, sind die gestützt darauf erhobenen Bussen nichtig; die betreffende Anlage ist anzupassen oder abzubauen.
- Fix installierte Anlagen, welche die Anforderungen baulich nicht erfüllen können, werden verschoben oder abgebaut.
- Wird eine fixe oder mobile Anlage durch nachträglich davor gewachsene Vegetation verdeckt, gilt die betreffende Messung ebenfalls als nichtig.
Forderung 4 – Geltungsbereich
- Diese Regelungen gelten ausschliesslich für Geschwindigkeitsmessungen mit dauerhaft installierten oder mobilen Anlagen.
- Rotlichtüberwachung, übrige Überwachungskameras und weitere Kontrolleinrichtungen sind von dieser Petition nicht betroffen.
Umsetzung
Die Vollzugspraxis bei Aufstellung und Sichtbarkeit der Anlagen liegt in der Zuständigkeit des Kantons. Wir ersuchen den Kantonsrat, den Regierungsrat und die Kantonspolizei anzuhalten, diese Vorgaben so weit wie kantonal möglich unmittelbar umzusetzen.
Soweit die technischen Anforderungen an Messsysteme sowie die Gültigkeit von Messungen bundesrechtlich geregelt sind (SVG, SKV, VSKV-ASTRA), ersuchen wir den Kantonsrat, mittels einer Standesinitiative beim Bund die entsprechende Verankerung der oben genannten Transparenz- und Sichtbarkeitsvorgaben zu beantragen.
Gefahr von Erschrecken und unsicherheit während des Fahren