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Volksinitiative „Für zwingende Gefängnisstrafen bei sexuellen Übergriffen“

Petition richtet sich an
Bundesrat, Bundesversammlung

39 Unterschriften

8 %
500 für Sammelziel

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  1. Gestartet 04.03.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Bundesrat, Bundesversammlung


 Volksinitiative

„Für zwingende Gefängnisstrafen bei sexuellen Übergriffen“

I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123a (neu) – Zwingende Gefängnisstrafen bei sexuellen Übergriffen
1. Der Bund stellt sicher, dass sexuelle Übergriffe konsequent verfolgt und mit zwingenden Gefängnisstrafen geahndet werden.
2. Für sexuelle Übergriffe durch unerlaubtes sexuelles Anfassen wird eine unbedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr festgelegt.
3. Für schwere sexuelle Übergriffe, insbesondere bei Anwendung von Gewalt, Drohung, Ausnutzung einer Schutzlosigkeit oder eines Abhängigkeitsverhältnisses, wird eine unbedingte Gefängnisstrafe von mindestens drei bis fünf Jahren festgelegt.
4. Geldstrafen sowie bedingte oder teilbedingte Strafen sind bei sexuellen Übergriffen ausgeschlossen.
5. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Fällen sind erhöhte Strafrahmen sowie weitergehende sichernde Maßnahmen vorzusehen.
6. Der Gesetzgeber stellt einen wirksamen Schutz der Opfer sicher, insbesondere durch:
a. Schutz der Privatsphäre im Strafverfahren,
b. Zugang zu Beratung und Therapie,
c. Beschleunigung der Verfahren bei Sexualdelikten.

II. Übergangsbestimmungen
1. Die Bundesversammlung passt das Schweizerisches Strafgesetzbuch innerhalb von zwei Jahren nach Annahme dieser Bestimmung den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben an.
2. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen sind die Gerichte verpflichtet, diese Verfassungsbestimmung direkt anzuwenden

Begründung

1. Schutz der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung

Sexuelle Übergriffe verletzen die Würde, Integrität und Selbstbestimmung eines Menschen in besonders schwerer Weise. Der Staat hat die Aufgabe, diese Grundrechte konsequent zu schützen. Klare und verbindliche Sanktionen unterstreichen diesen Schutz.

2. Klare gesellschaftliche Grenzen

Zwingende Gefängnisstrafen setzen ein deutliches Signal:
Sexuelle Übergriffe sind keine Bagatelldelikte und dürfen nicht mit Geldstrafen oder milden Sanktionen abgegolten werden. Eine klare gesetzliche Regelung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

3. Abschreckende Wirkung

Härtere Mindeststrafen können eine stärkere abschreckende Wirkung entfalten. Wenn Täter wissen, dass zwingend eine Gefängnisstrafe folgt, steigt die Hemmschwelle zur Tat.

4. Stärkung der Opfer

Viele Betroffene empfinden bestehende Strafen als nicht angemessen. Eine konsequentere Bestrafung kann das Gefühl von Gerechtigkeit stärken und das Vertrauen in Justiz und Behörden verbessern.

Zusätzlich trägt ein verbesserter Opferschutz dazu bei, dass mehr Betroffene Anzeige erstatten.

5. Einheitliche Rechtsprechung

Verbindliche Mindeststrafen sorgen für mehr Klarheit und verhindern große Unterschiede in der Strafzumessung. Dadurch wird die Gleichbehandlung vor dem Gesetz gestärkt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Joshua Folda, Basel
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.03.2026
Sammlung endet: 03.09.2026
Region: Schweiz
Kategorie: Sicherheit

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