Peticija je naslovljena na:
Bundespräsident Ueli Maurer
Tagsüber und während der nächtlichen Ruhezeit läuten in vielen Dörfern der Schweiz Kirchenglocken viertel-, halb- oder stündlich und rauben nicht wenigen Menschen den Schlaf.
Eine Studie der ETH Zürich (2011) beweist, dass bereits ab 40 Dezibel eine Schlafstörung provoziert wird. Gemäss der Beurteilung vom Bundesamt für Umwelt (Publikation „Beurteilung Alltagslärm“, 2014. Kirchenglocken S. 28 ff. ) wird der Störwert des Schallpegels, welcher zu 1-2 Aufweckreaktionen pro Nacht und Schläfer führt, als „erheblich störend“ zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert eingestuft!
Sobald unser Schlaf durch diese kurzen und wiederholten Glockenschläge gestört wird, können extreme Müdigkeit, Kopfschmerzen, Nervosität, Leistungsabfall bis hin zu Depressionen und dergleichen zu den Folgen zählen, welche die Gesundheit belasten. Kinder, kranke Menschen und Behinderte sind besonders betroffen.
Die Petition fordert, dass der Lärmschutz und die Einhaltung der Nachtruhestörung ebenfalls bei den Kirchenglocken garantiert werden.
razlog
Menschen haben Anrecht auf Lärmschutz. Das schweizerische Umweltschutzgesetz sowie die Lärmschutzverordnung bieten die gesetzliche Grundlagen um uns vor unnötigen, gesundheitsschädigenden Belastungen zu schützen.
Menschen haben Anrecht auf Nachtruhe, welche gemäss den kommunalen Polizeireglementen nicht gestört werden darf. Während den sommerlichen Hitzezeiten, an denen die Fenster geöffnet bleiben müssen, erhöht sich diese Belastung noch verstärkt. Das Bundesamt für Umwelt macht in seiner Publikation „Beurteilung Alltagslärm“ (2014. Kap. Kirchenglocken, S. 29.) ebenfalls darauf aufmerksam, dass es aus Sicht der Lärmbekämpfung wünschenswert ist, nächtlicher Lärm möglichst zu vermeiden und dies auch für das Glockenläuten gelte.