Region: Schüpfen

NEIN zu den geplanten Windenergie-Anlagen in Schüpfen & im Lyssbachtal

Petition richtet sich an
Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg

228 Unterschriften

Sammlung beendet

228 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger fordern die Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg, auf, im Interesse der Bevölkerung und der Natur auf die weitere Planung der Windenergie-Anlagen im Lyssbachtal zu verzichten.

Begründung

Unter dem Motto „Nicht zerstören, was man schützen will“, rufen wir alle Einwohnerinnen und Einwohner von Kirchlindach, den umliegenden Gemeinden sowie alle Bernerinnen und Berner zur Unterstützung der Petition gegen den geplanten Windpark auf. Der Bau von bis zu zehn 240 Meter hohen Windrädern im Lyssbachtal hat erhebliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Lebensqualität.

1. Landschaftsschutz: Das Frienisberg-Plateau, zu dem auch der Schüpberg gehört, wurde 2024 von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als „Landschaft des Jahres“ ausgezeichnet. Die Windräder würden die natürliche Schönheit und Integrität dieser geschützten Landschaft unwiederbringlich zerstören.

2. Gefährdung geschützter Tierarten: Die Windräder bedeuten tödliche Fallen für Fledermäuse und Vögel, insbesondere Störche, Reiher, Greifvögel und Eulen. Von der Kollisionsgefahr sind Zugvögel und grosse Vögel besonders betroffen. Beim Vorbeifliegen gelangen sie in einen Sog oder werden durch den Wirbel der Rotoren zu Boden geschleudert. Bei den Fledermäusen führt der Unterdruck der Windturbinen zum Zerplatzen der Blutgefässe.

3. Fehlende Mindestabstände: In der Schweiz dürfen Windkraftanlagen bis auf 300 Meter an bewohnte Häuser heranrücken, während international deutlich grössere Mindestabstände gelten. In Bayern etwa gilt die 10H-Regel (das Zehnfache des Turms), in Österreich 1'200 Meter oder in Finnland 2'000 Meter. Wann wird die Schweiz ihre Regelungen anpassen?

4. Beeinträchtigung der Naherholung: Der Lyssbachtal und der Frienisberg sind beliebte Naherholungsgebiete mit Wander- und Reitwegen. Windräder würden durch Lärm, Sichtbeeinträchtigungen und Lichtverschmutzung die Erholungsqualität stark vermindern.

5. Unzureichende Windverhältnisse: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Ein Beispiel ist das 2018 sistierte Projekt in Vechigen, bei dem sich herausstellte, dass selbst moderne Windturbinen mit 200 Metern Höhe bei den vorherrschenden Windverhältnissen keinen nachhaltig rentablen Betrieb ermöglichen.

6. Wirtschaftliche Profiteure: Das Projekte werden als «Bürgerwindparks» vermarktet. Doch hinter dem Vorhaben stehen grosse Investoren, und es stellt sich die Frage, wie ehrlich dieses Konzept wirklich ist. Die Gewinne fliessen vorrangig an (ausländische) Investoren und wenige Landbesitzer, während die lokale Bevölkerung die negativen Auswirkungen trägt.

7. Umwelt- und Wertverlust: Immobilien in der Nähe von Windparks verlieren an Wert. Zudem verursacht der Rotorabrieb Mikroplastik, das Böden und Gewässer schädigt.

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese – im Idealfall mit einer persönlichen Botschaft - in Ihrem Netzwerk, bei Freunden, Familie und in den sozialen Medien. Jede Unterschrift ist wichtig, auch die von Menschen ausserhalb des Lyssbachtals. Gemeinsam können wir ein Zeichen setzen!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gegenwind-frienisberg.ch

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gegenwind Frienisberg, Bern

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gegenwind Frienisberg, Bern
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.04.2025
Sammlung endet: 26.10.2025
Region: Schüpfen
Kategorie: Umwelt

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