Regione: Schüpfen

NEIN zu den geplanten Windenergie-Anlagen in Schüpfen & im Lyssbachtal

La petizione va a:
Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg

228 Firme

Raccolta voti terminata

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  1. Iniziato aprile 2025
  2. Raccolta voti terminata
  3. Preparare la presentazione
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Petizione indirizzata a: Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger fordern die Gemeinderäte der Gemeinden Schüpfen, Seedorf, Grossaffoltern, Lyss und Aarberg, auf, im Interesse der Bevölkerung und der Natur auf die weitere Planung der Windenergie-Anlagen im Lyssbachtal zu verzichten.

Motivazioni:

Unter dem Motto „Nicht zerstören, was man schützen will“, rufen wir alle Einwohnerinnen und Einwohner von Kirchlindach, den umliegenden Gemeinden sowie alle Bernerinnen und Berner zur Unterstützung der Petition gegen den geplanten Windpark auf. Der Bau von bis zu zehn 240 Meter hohen Windrädern im Lyssbachtal hat erhebliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Lebensqualität.

1. Landschaftsschutz: Das Frienisberg-Plateau, zu dem auch der Schüpberg gehört, wurde 2024 von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als „Landschaft des Jahres“ ausgezeichnet. Die Windräder würden die natürliche Schönheit und Integrität dieser geschützten Landschaft unwiederbringlich zerstören.

2. Gefährdung geschützter Tierarten: Die Windräder bedeuten tödliche Fallen für Fledermäuse und Vögel, insbesondere Störche, Reiher, Greifvögel und Eulen. Von der Kollisionsgefahr sind Zugvögel und grosse Vögel besonders betroffen. Beim Vorbeifliegen gelangen sie in einen Sog oder werden durch den Wirbel der Rotoren zu Boden geschleudert. Bei den Fledermäusen führt der Unterdruck der Windturbinen zum Zerplatzen der Blutgefässe.

3. Fehlende Mindestabstände: In der Schweiz dürfen Windkraftanlagen bis auf 300 Meter an bewohnte Häuser heranrücken, während international deutlich grössere Mindestabstände gelten. In Bayern etwa gilt die 10H-Regel (das Zehnfache des Turms), in Österreich 1'200 Meter oder in Finnland 2'000 Meter. Wann wird die Schweiz ihre Regelungen anpassen?

4. Beeinträchtigung der Naherholung: Der Lyssbachtal und der Frienisberg sind beliebte Naherholungsgebiete mit Wander- und Reitwegen. Windräder würden durch Lärm, Sichtbeeinträchtigungen und Lichtverschmutzung die Erholungsqualität stark vermindern.

5. Unzureichende Windverhältnisse: Die Schweiz ist kein klassisches Windland. Ein Beispiel ist das 2018 sistierte Projekt in Vechigen, bei dem sich herausstellte, dass selbst moderne Windturbinen mit 200 Metern Höhe bei den vorherrschenden Windverhältnissen keinen nachhaltig rentablen Betrieb ermöglichen.

6. Wirtschaftliche Profiteure: Das Projekte werden als «Bürgerwindparks» vermarktet. Doch hinter dem Vorhaben stehen grosse Investoren, und es stellt sich die Frage, wie ehrlich dieses Konzept wirklich ist. Die Gewinne fliessen vorrangig an (ausländische) Investoren und wenige Landbesitzer, während die lokale Bevölkerung die negativen Auswirkungen trägt.

7. Umwelt- und Wertverlust: Immobilien in der Nähe von Windparks verlieren an Wert. Zudem verursacht der Rotorabrieb Mikroplastik, das Böden und Gewässer schädigt.

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und teilen Sie diese – im Idealfall mit einer persönlichen Botschaft - in Ihrem Netzwerk, bei Freunden, Familie und in den sozialen Medien. Jede Unterschrift ist wichtig, auch die von Menschen ausserhalb des Lyssbachtals. Gemeinsam können wir ein Zeichen setzen!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gegenwind-frienisberg.ch

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gegenwind Frienisberg, Bern

Grazie mille per il tuo supporto, Gegenwind Frienisberg, Bern
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Dati della petizione

Petizione avviata: 27/04/2025
La raccolta termina: 26/10/2025
Regione: Schüpfen
Categorie: Ambiente

Novità

  • Mit einer neuen Verordnung soll den Standortgemeinden das Zustimmungsrecht für Windparks von nationalem Interesse entzogen werden. Betroffene Landgemeinden wie Kirchlindach, Meikirch und Schüpfen wurden übergangen – konsultiert wurden im Mitberichtsverfahren einzig Städte über 10'000 Einwohner. Das ist undemokratisch, rechtlich fragwürdig und ein Affront gegenüber der Bevölkerung.

    Der Bund verlangt ausdrücklich die Zustimmung der Standortgemeinde. Trotzdem versucht die kantonale Direktion für Inneres und Justiz unter der Leitung von Aline Trede, diese Gemeindeautonomie per Verordnung auszuhebeln. Ohne Not, ohne Dringlichkeit – und ohne Rücksicht auf die Menschen, die direkt betroffen wären.

    In Kirchlindach hat die Bevölkerung erst kürzlich entschieden, dass sie über Windindustrieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet abstimmen will. Dieses demokratische Recht darf nicht ausgehebelt werden.

    Wir setzen uns mit voller Kraft dafür ein, dass die Bevölkerung am Frienisberg weiterhin über ihren Lebensraum bestimmen kann. Die Interessen der betroffenen Bevölkerung müssen Vorrang haben – nicht jene der Windindustrie.

     Abonnieren Sie jetzt unter www.gegenwind-frienisberg.ch unseren neuen Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden!

  • Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

    Wir bedanken uns herzlich für das grosse Interesse an unserer gestrigen öffentlichen Informationsveranstaltung in Schüpfen BE.

    Gerne weisen wir euch auf unser Video der geplanten Windparks im Lyssbachtal, Schüpfen, Kirchlindach und Frienisberg, welches nun auf YouTube einsehbar ist.

    Die Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger, welche unsere Petition in den letzten Tagen unterzeichnet haben, freut uns sehr. Wir sind sehr dankbar, wenn unsere Petition weiter bekanntgemacht und fleissig über alle Kanäle geteilt wird.

    Wer die Petition lieber auf Papier möchte, kann den Unterschriftsbogen auf der Petitionsplattform ganz einfach zu Hause ausdrucken. Ausgefüllte Unterschriftsbögen können danach per Post an unsere untenstehende Postfachadresse oder eingescannt an unsere E-Mail-Adresse eingesendet werden.

    Herzliche Grüsse

    Gegenwind Frienisberg
    Postfach
    3001 Bern
    E-Mail info@gegenwind-frienisberg.ch
    Web www.gegenwind-frienisberg.ch
  • Die geplanten Standorte der Windräder in Schüpfen und im Lyssbachtal sowie weitere Details dazu sind im Regionalen Richtplan Windenergie Biel-Seeland, Version 24. April 2024, ersichtlich unter www.seeland-biel-bienne.ch/fileadmin/PDF/Themen/Raumentwicklung_und_Verkehr/Regionaler_Richtplan_Windenergie/Beschlussfassung/Landschaftliche_Beurteilung_Regionaler_Richtplan_Windenergie.pdf#page=54

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