195 Signatures
Petition addressed to: Bundesrat
Wir fordern ein schweizweites Verbot des Einsatzes von Polizeidrohnen zur Geschwindigkeitsüberwachung und zur nachträglichen Berechnung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im öffentlichen Strassenverkehr.
Konkret fordern wir:
- Gesetzliches Verbot: Polizeidrohnen dürfen nicht zur gezielten Geschwindigkeitsmessung oder nachträglichen Ermittlung von Geschwindigkeitsverstössen eingesetzt werden.
- Sofortige Überprüfung: Die bestehenden Drohnenkontrollen in den Kantonen St. Gallen und Thurgau müssen hinsichtlich ihrer gesetzlichen Grundlage, Verhältnismässigkeit und Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft werden.
- Aussetzung der Kontrollen: Bis zur abschliessenden rechtlichen Klärung sollen drohnengestützte Geschwindigkeitskontrollen ausgesetzt werden.
- Schutz der Privatsphäre: Die anlasslose Videoüberwachung von Verkehrsteilnehmenden sowie die Erfassung und Speicherung von Aufnahmen unbeteiligter Personen sollen wirksam verhindert werden.
- Einheitliche Regelung: Bund und Kantone sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten dafür sorgen, dass schweizweit klare und verbindliche gesetzliche Grenzen für den Einsatz von Polizeidrohnen geschaffen werden.
Verkehrssicherheit darf nicht zulasten rechtsstaatlicher Grundsätze gehen. Staatliche Überwachungsmassnahmen müssen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen, verhältnismässig sein und den Schutz der Privatsphäre gemäss Artikel 13 der Schweizer Bundesverfassung gewährleisten.
Wir fordern die zuständigen Behörden auf, entsprechende gesetzliche Änderungen einzuleiten und zu unseren Forderungen öffentlich Stellung zu nehmen.
Reason
Warum diese Petition wichtig ist
Wie weit darf staatliche Überwachung gehen? Und wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
Diese Fragen betreffen uns alle – unabhängig davon, ob wir Auto, Motorrad oder Fahrrad fahren oder zu Fuss unterwegs sind. Seit 2026 setzt die Kantonspolizei St. Gallen offiziell Drohnen ein, um Verkehrsteilnehmende aus der Luft zu überwachen und Geschwindigkeitsüberschreitungen nachträglich anhand von Videoaufnahmen zu ermitteln. Im Kanton Thurgau wurde diese Methode bereits 2022 eingesetzt. Das bedeutet: Fahrzeuge können aus der Luft gefilmt und ihre Geschwindigkeiten anhand der zurückgelegten Strecke und der benötigten Zeit nachträglich berechnet werden.
Was heute zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt wird, wirft grundsätzliche Fragen über die zukünftigen Grenzen staatlicher Überwachung auf.
1. Unsere Privatsphäre ist ein Grundrecht
Artikel 13 der Schweizer Bundesverfassung garantiert den Schutz der Privatsphäre und den Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten.
Bei polizeilichen Drohnenaufnahmen können nicht nur Personen erfasst werden, die gegen Verkehrsregeln verstossen, sondern auch vollkommen unbeteiligte Verkehrsteilnehmende. Es muss deshalb geklärt werden, welche Personen erfasst werden dürfen, wie lange Aufnahmen gespeichert bleiben und unter welchen Voraussetzungen die Polizei diese auswerten darf.
2. Selbst Polizeibehörden stellen die Rechtsgrundlage infrage
Besonders bemerkenswert ist, dass die Kantone offenbar unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Zulässigkeit dieser Kontrollmethode vertreten.
Während St. Gallen und Thurgau entsprechende Drohnenkontrollen durchführen, sieht die Kantonspolizei Zürich laut einer SRF-Recherche keine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür.
Auch der Polizeirechtsexperte Patrice Martin Zumsteg von der ZHAW äussert erhebliche Bedenken hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen.
Wenn bereits unter Polizeibehörden und Rechtsexperten unterschiedliche Einschätzungen bestehen, braucht es eine transparente rechtliche und politische Klärung.
3. Verkehrssicherheit darf kein Freipass für unbegrenzte Überwachung sein
Wir stellen die Bedeutung der Verkehrssicherheit nicht infrage. Gefährliches Fahrverhalten muss verhindert werden. Dennoch darf nicht jede technisch mögliche Überwachungsmethode automatisch als gerechtfertigt betrachtet werden. Gemäss Artikel 36 der Bundesverfassung müssen Einschränkungen von Grundrechten unter anderem auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismässig sein. Die Frage lautet deshalb nicht, ob Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden dürfen, sondern welche Überwachungsmethoden der Staat dafür einsetzen soll.
4. Die politische Diskussion hat bereits begonnen
Im Oktober 2026 hinterfragten drei St. Galler Kantonsräte öffentlich die Rechtsgrundlagen der Drohneneinsätze. Damit wird deutlich, dass die rechtlichen und demokratischen Fragen rund um diese Überwachungsmethode einer vertieften Auseinandersetzung bedürfen.
Wir wollen nicht warten, bis sich solche Überwachungsmethoden schweizweit etabliert haben, bevor über ihre Grenzen diskutiert wird. Deshalb ist diese Petition wichtig
Diese Petition setzt sich für den Schutz der Privatsphäre, klare gesetzliche Grenzen und eine transparente Kontrolle staatlicher Überwachungsmassnahmen ein.
Wir fordern ein Verbot der drohnengestützten Geschwindigkeitsüberwachung und eine Überprüfung der bestehenden Praxis.
Unsere Botschaft ist klar: Ja zur Verkehrssicherheit. Ja zum Rechtsstaat. Nein zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizeidrohnen.
Quellen und Belege
1. Kantonspolizei St. Gallen – Drohneneinsätze 2026
Offizielle Polizeimeldung vom 16. Oktober 2026:
https://www.sg.ch/news/sgch_kantonspolizei/2026/10/kanton-sg–verkehrskontrollen-mit-drohnen-auch-in-zukunft.html
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Petition details
Petition started:
20 Oct 2026
Collection ends:
04/19/2027
Region:
Switzerland
Topic:
Traffic & transportation
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Freiheit wird zu oft mit Rücksichtslosigkeit verwechselt.
Why people sign
Wir haben genügend Gesetze, für ein neues sollte man zwei alte abschaffen. Ausserdem ist eine Überwachung aus der Luft gefährlich, ich würde immer mal aus Reflex an den Himmel schauen anstelle auf die Strasse...das kann sehr gefährlich sein. Und nein ich bin kein Raser! Dennoch ist die ganze Sache in Frage zu stellen
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klassische Radarüberwachung reicht. Es gibt bereits gefühlt hinter jeder Ecke ein Radargerät. Das reicht.