Die Petition wurde abgeschlossen
Während eines Rechtsstreits würde ich Opfer eines Hate Crimes. Hierbei wurde meine Homosexualität als Druckmittel benutzt. Sexuelle Belästigungen wurden nicht anerkannt, sowie mehrere Körperverletzungen.
Dies spielte sich im arbeitstechtlichen Fachbeteich verbunden mit dem Ausländerrecht.
Gleiche Rechte bei Strafverfolgung für Ausländerinnen, sowie Entschädigungen die Schweizer auch in der EU bekommen.
Freundliche Grüße, S.Fiedler
Begründung
Erste Körperverletzung wurde falsch behandelt, das hatte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Täter wurde von der Polizei nicht festgenommen.
Hierdurch entstand finanzielle und private Folgen.
Zweite Körperverletzung während arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung. Wurden nicht weiterflogt, trotz ärztliches Attest.
Fehlende Kontrolle von Legislative, Exekutive und Judikative sollte aufgehoben werden. Dies sollte an die Personenfreizügigkeit gekoppelt werden.
Arbeitsrechtsüberarbeitung in folgenden Punkten, Mobbing als strafrechtlich verfolgbar wie in der EU.
Verschärfung des Sexualstrafttechtes für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Da hier in der Regel mehr Frauen als Männer arbeiten.
Kein Kuschelkurs für antiwestliches - soll heißen Abwertung des Frauenbildes siehe oben Punkt 6.
Bei unbekannten Täter Verpflichtung auf staatliche Entschädigung angelehnt an die schweizer Verfassung. Opferentschäfigung vor Täterbelohnung.
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